Für Drängler im Straßenverkehr wird es immer enger: Ab sofort ist es gestattet, Abstandsmessungen mit Foto und Video durchzuführen. Gestern ist die 22. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bundesgesetzblatt erschienen, somit tritt sie heute in Kraft, berichteten die Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ in einer Aussendung.
Abstandsmessungen können von der Exekutive mit fix installierten Messgeräten, "aber auch durch Sicherheitskräfte in Fahrzeugen wie z. B. Zivilstreifen" durchgeführt werden, sagte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Auch "Rotlichtkameras" legalisiert
Ab sofort können Fahrzeuglenker auch von vorne geblitzt werden. Allerdings müssen alle anderen Personen auf den Bildern unkenntlich gemacht werden, so Hoffer weiter. Aber: Grundrechte wie Datenschutz und ausreichendes Parteiengehör müssen gewahrt werden. Legalisiert wurden auch die "Rotlichtkameras".
"Das sind Kameras, die auslösen, wenn ein Fahrzeug bei Rotlicht in eine Kreuzung einfährt. Bisher war der Einsatz derartiger Kameras rechtlich fragwürdig", so der ÖAMTC-Jurist.
Elf Abstandsmessgeräte im Einsatz
Laut ARBÖ sind österreichweit elf Abstandsmessgeräte im Einsatz. Im Sinne der höheren Verkehrssicherheit sollte der richtige Abstand ständig eingehalten werden und nicht nur auf der Höhe potenzieller Videomessungen.
Immerhin ist eine Abstandskontrolle nicht nur mit Hilfe von Kameras möglich, sondern auch durch den geschulten Blick der Polizei. Abstandsmessungen mit Foto und Video waren wegen einer Kritik des Verfassungsgerichtshofes im Februar gekippt worden.