Die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten verpflichtet Telefon- und Mobilfunkanbieter sowie Internet-Provider, Kundendaten künftig sechs Monate lang zu speichern. Von der Maßnahme verspricht man sich Hilfe bei der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung.
Im Telefoniebereich hätte diese Richtlinie bereits im September 2007 umgesetzt werden sollen. Doch in Österreich ist man mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und damit der Umsetzung der umstrittenen Richtlinie "bewusst" säumig - heißt es aus dem Verkehrsministerium. Alles andere als säumig sind einige Anbieter, die bereits jetzt von ihren Kunden eine Gebühr für die zukünftige Datenspeicherung einheben.
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