Die Koalition hat sich laut APA auf Bestimmungen zum Nichtraucherschutz in Lokalen geeinigt: Grundsätzlich gilt demnach ein Rauchverbot in der Gastronomie, der Hauptraum einer Gaststätte muss künftig ein Nichtraucherraum sein. Ausschlaggebend für die Bestimmungen sei dabei die Größe des Lokals.
Besteht ein Lokal nur aus einem Raum unter 50 Quadratmeter, so kann der Wirt entscheiden, ober er es als Raucher- oder Nichtraucherlokal führt. Bis 80 Quadratmeter muss der Gastronom nachweisen, ob eine räumliche Trennung "aus rechtlichen Gründen im Rahmen der Betriebsanlage" möglich ist, hieß es gestern Abend.
Kdolsky präsentiert Vorlage
Wenn das nicht möglich ist, besteht weiter die Wahlmöglichkeit. Ist es schon möglich, dann muss der größere Raum zum Nichtraucherraum werden. Letzteres gilt auch für alle größeren Lokale, auch hier muss der größere Raum der Nichtraucherraum sein.
Bezüglich des Arbeitnehmerschutzes hat die Koalition zum größten Teil die Vorschläge der Sozialpartner übernommen. So sollen Schwangere sofort freigestellt werden, wenn sie in reinen Raucherlokalen tätig sind. Lehrlinge sollen grundsätzlich nicht mehr in Raucherbereichen ausgebildet werden.
Die Details der koalitionären Einigung soll die zuständige Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) heute im Ministerrat präsentieren. Schon vorher sollen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und Vizekanzler Wilhelm Molterer (ÖVP) in der Pressekonferenz die Öffentlichkeit darüber informieren.