Die Schweiz könne dem Auslieferungsgesuch der USA nicht stattgeben, sagte die Ministerin. Polanski wurde aus dem Hausarrest in seinem Ferienhaus in Gstaad entlassen.
Vor zehn Monaten festgenommen
Ein Mangel im Auslieferungsgesuch der USA könne auch nach intensiver Abklärung "nicht mit der notwendigen Bestimmtheit ausgeschlossen werden", schrieb das Schweizer Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Widmer-Schlumpf betonte, dass die Entscheidung sich nicht auf den Sachverhalt beziehe, der Polanski vorgeworfen wird.
Die Schweiz hatte Polanski Ende September vergangenen Jahres aufgrund eines US-Haftbefehls im Zusammenhang mit einem Missbrauchsfall im Jahr 1977 überraschend festgenommen, als er zu einem Filmfest nach Zürich reisen wollte. Seit Dezember stand der polnisch-französische Filmemacher in Gstaad unter Hausarrest, der nun aufgehoben wurde.
Aus USA abgesetzt
Gemäß dem offiziellen Auslieferungsersuchen der USA hätten Polanski bei einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Gefängnis gedroht. Der weltberühmte Regisseur soll die damals 13-jährige Samantha Geimer bei einer Feier in Los Angeles 1977 mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sexuell missbraucht haben.
Die mittlerweile über 40-jährige Frau meldete sich bereits mehrmals mit dem Wunsch zu Wort, das Verfahren solle eingestellt werden. Polanski hatte damals die Tat gestanden und 42 Tage im Gefängnis verbracht. Vor Verkündung des Strafmaßes 1978 setzte er sich nach Europa ab und kehrte seither nie in die USA zurück.
US-Gerichte beharrten auf Prozess
Erst im April hatte ein kalifornisches Gericht einen Antrag Polanskis zurückgewiesen, der ein Verfahren in Abwesenheit verlangt hatte. Polanskis Anwälte hatten Berufung gegen einen Richterspruch eingelegt, wonach der flüchtige Regisseur persönlich vor der US-Justiz erscheinen müsse. Zudem wies das Gericht einen Antrag von Polanskis mutmaßlichem Opfer zurück, das Verfahren gegen den Oscar-Preisträger einzustellen.
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