Die Deals seien "von der Organisationseinheit Corporate Treasury der Österreichischen Bundesbahnen-Holding AG eigenmächtig und unter Verstoß gegen bestehende Regelungen abgeschlossen worden", heißt es etwa in dem 92 Seiten umfassenden Papier. Darin nimmt der RH insbesondere auch den ehemaligen Vorstand und den Aufsichtsrat ins Visier.
Zu spät auf Verluste reagiert?
Von beiden seien ab Mitte 2006 zwei Jahre lang "keine zielgerichteten Entscheidungen bezüglich einer Sanierung bzw. eines Verkaufs" des Portfolios aus relativ riskanten Derivaten (Collateralized Debt Obligation, CDOs, Anm.) getroffen worden.
Dadurch sei der Bahn am Ende vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Finanzkrise die Chance entgangen, bereits Ende Februar 2008 mit laut RH "rund 292 Mio. Euro geringerem Verlust aus dem Vertrag auszusteigen, als dies im Dezember 2008 möglich gewesen wäre".
"Verdacht einer strafbaren Handlung"
Der Vorstand habe den Aufsichtsrat trotz Analysen über den Risikogehalt der Finanztransaktion unvollständig und unrichtig informiert. "Nach Ansicht des RH war damit der Tatbestand von Paragraf 255 Abs. 1 Z 5 Aktiengesetz erfüllt; es lag somit der Verdacht einer strafbaren Handlung durch die Vorstandsmitglieder der ÖBB-Holding AG vor", heißt es im RH-Prüfbericht.
Außerdem sei dem Vorstand bekannt gewesen, dass der CDO-Deal als "bahnfremdes Geschäft" nicht hätte abgeschlossen werden dürfen.
Die seinerzeitigen Aufsichtsräte der betroffenen Bahngesellschaften wiederum hätten es verabsäumt, allfällige, für die drohenden bzw. schon eingetretenen finanziellen Nachteile maßgebliche Verletzungen der Sorgfaltspflicht durch Vorstandsmitglieder und daraus resultierende Haftungsansprüche umfassend zu untersuchen.
Bei Ausstieg 295 Mio. Euro im Minus
Das Geschäft mit der Deutschen Bank wurde im Jänner 2010 gegen eine Einmalzahlung der ÖBB in Höhe von 295 Mio. Euro vorzeitig beendet. Der seinerzeitige ÖBB-Vorstandschef Martin Huber und der Finanzvorstand der ÖBB-Holding, Erich Söllinger, waren bereits 2008 wegen der umstrittenen Deals zurückgetreten.
Bei den hochriskanten Wertpapiergeschäften hätte es im äußersten Fall zu einem Totalverlust in einer Höhe von fast 613 Mio. Euro kommen können. Dem stand eine maximale Prämie in Höhe von 36,9 Mio. Euro gegenüber, die die Bahn bis 2015 lukrieren hätte können.
"Großzügige Abgeltung" für Huber
Der RH stößt sich in seinem Prüfbericht aber nicht nur daran, wie die Geschäfte mit der Deutschen Bank zustande kamen, sondern auch an den Modalitäten für Hubers Abgang. Huber habe "eine überaus großzügige Abgeltung" erhalten, die Höhe der Ansprüche lag bei rund 1,29 Mio. Euro. Darin sei auch ein "Erfolgshonorar" von etwa 357.000 Euro enthalten - für den Fall, dass sich das Spekulationsgeschäft positiv entwickle.
Kern: Spekulationen werden verboten
Der neue ÖBB-Chef Kern kündigt im Ö1-Abendjournal an, dass es in Zukunft derartige Spekulationen nicht mehr geben soll. Der entscheidende Punkt sei nun, dass anhand des RH-Berichts untersucht werde, ob die Maßnahmen in der Organisation und beim Personal im Konzern ausreichend gewesen seien - mehr dazu in oe1.ORF.at.
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