"Kein Tatnachweis" sexuellen Missbrauchs

Sollte Mixa tatsächlich das Beichtgeheimnis verletzt haben, könnte ihm die Exkommunikation drohen.
Prügel und Misshandlungen von Heimkindern, Veruntreuung von Stiftungsgeldern und ein spätes Eingeständnis: Die Vorwürfe gegen den mittlerweile zurückgetretenen Augsburger Bischof Walter Mixa haben hohe Wellen geschlagen. Als auch der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs dazukam, schaltete sich die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ein.

Die Ermittlungen dazu wurden nun aber nach wenigen Tagen am Freitag wieder eingestellt. "Ein Tatnachweis hinsichtlich eines sexuellen Missbrauchs ist nicht zu führen", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter gegenüber der deutschen Nachrichtenagentur dpa.

Hinweise aus Mitarbeiterkreis
Die Hinweise auf einen angeblichen sexuellen Missbrauch waren aus dem Mitarbeiterkreis des Bistums Eichstätt gekommen, wo Mixa zwischen 1996 und 2005 als Bischof tätig war. Die Staatsanwaltschaft wurde von der katholischen Kirche selbst informiert.

Das Bistum Augsburg leitete die Hinweise an die Generalstaatsanwaltschaft in München weiter. Mixa hatte die Vorwürfe von Anfang an "mit Entschiedenheit" zurückgewiesen.

Bereits Anfang der Woche hatte es Verwirrung über die Missbrauchsvorwürfe gegeben. Ein im Internet enttarntes angebliches Opfer hatte die Behauptung des Missbrauchs als falsch zurückgewiesen.

Heimkinder misshandelt
Während sich der Verdacht des sexuellen Missbrauchs nicht bestätigt habe, hätten sich die Prügelvorwürfe gegen Mixa erhärtet, sagte der mit den Ermittlungen beauftragte Rechtsanwalt Sebastian Knott bei der Vorstellung seines Berichts am Freitag. Demnach habe Mixa als Stadtpfarrer von Schobenhausen in den 70er und 80er Jahren mit Gegenständen "schwere körperliche Züchtigungen" vorgenommen.

So habe er einem Mädchen gedroht: "Ich möchte, dass du mich niemals vergisst. Dazu werde ich deine Zukunft ruinieren." Einige seien während der Gespräche in Tränen ausgebrochen. Ein Mädchen sei unter den Schlägen zusammengebrochen. Laut Knott hatte Mixa oft Sätze gesagt wie "In dir ist der Satan, den werde ich dir schon austreiben". Die dort beschäftigten Nonnen hätten Mixa häufig mit den Worten "Hau nei ... hau nei ..." angestachelt.

Mit Stock und Gürtel geschlagen
In dem Bericht beschreibt der Rechtsanwalt auch einen bisher noch nicht bekanntgewordenen Fall eines Buben, der von seinem dritten bis zum 15. Lebensjahr in dem Heim war. Dieser sei 1982 in seinem letzten Jahr in dem Heim zu Mixa gerufen worden. Der Pfarrer habe ihm dann die Hose heruntergezogen und mit einem Stock auf den nackten Hintern geschlagen.

Nachdem der Stock unter den Schlägen zerbrochen sei, habe Mixa seinen Gürtel aus der Hose gezogen und damit noch weitere fünf bis sechs Mal auf den nackten Hintern eingeschlagen. Der Betroffene habe bereits 1979 einem Vertrauenslehrer die Misshandlungen geschildert, ihm sei aber nicht geglaubt worden.

Die Aussagen der Opfer seien glaubhaft, betonte Knott, die strafrechtlichen Vorwürfe aber dennoch verjährt. Mixa soll zudem große Summen von Stiftungsgeldern zweckentfremdet haben.

"Reinen Herzens" dementiert
Mixa hatte diese Prügelvorwürfe lange dementiert. Er versicherte "reinen Herzens", niemals Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ausgeübt zu haben. Später musster er die Schläge dennoch eingestehen und bat für seine Fehlleistungen um Verzeihung.

Nach tagelangen Vorwürfen wegen Gewalt hatte Mixa bereits am 21. April dem Vatikan seinen Rücktritt angeboten, der vergangenes Wochenende von Papst Benedikt XVI. angenommen wurde.

Droht Exkommunikation?
Ein Satz in dem Sonderbericht könnte Mixa im Fall einer kirchenrechtlichen Verfolgung sogar sein Priesteramt kosten: "Problematisch ist auch die Einhaltung des Beichtgeheimnis von Pfarrer Mixa", hieß es darin. Immer wieder hätten Mädchen den Eindruck gehabt, er habe den Nonnen von ihren gebeichteten Sünden erzählt.

Damit könnte Mixa zwar nicht strafrechtlich belangt werden, aber die Exkommunikation drohen. Das sieht das Kirchenrecht im Fall der Verletzung des Beichtgeheimnisses vor.

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