"Bin total erschrocken"

Angeklagter: Habe mich nicht nach rechts gedreht, sondern bloß "Augensprung" gemacht.
Zum Auftakt des dreitägigen Prozesses in dem Fall des bei einem Supermarkteinbruch getöteten 14-Jährigen in Krems hat sich der angeklagte Polizist am Mittwoch nicht schuldig bekannt.

Bei der folgenden Befragung durch Richter Manfred Hohenecker machte dieser deutlich, dass er grundsätzliche Zweifel an der Darstellung der nächtlichen Ereignisse im letzten Sommer durch den Angeklagten hat. Die Staatsanwältin sprach zu Beginn des Prozesses am Landesgericht Korneuburg von einem "vermeidbaren" Tod.

Polizist schildert Vorfälle
Der 43-jährige Beamte muss sich in einem auf drei Tage anberaumten Verfahren wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Nach dem Bekenntnis begann er mit der Schilderung jener Nacht, in der er den tödlichen Schuss abgegeben hatte.

Der Beamte legte dar, er sei von einem Fehlalarm ausgegangen, als er mit seiner Kollegin zum Supermarkt gerufen wurde. Als er im dunklen Verbindungsraum vom Fleischanlieferungs- zum Verkaufsraum plötzlich zwei vermummte Gestalten im Lichtkegel seiner Taschenlampe wahrnahm, sei er "total erschrocken".

"Hatte Gegenstand über dem Kopf"
"Ich war in Gedanken schon wieder draußen. Da sind plötzlich zwei Personen gehockt. Ich habe gesehen: Kapuze, Vermummung, nur die Augen", schilderte der Angeklagte. Die Gestalten seien "aufgesprungen, in unsere Richtung. Einer hatte einen Gegenstand über dem Kopf". Florian P., der eine Gartenharke dabeihatte, habe ihn "angegriffen".

Da habe er sich entschlossen, einen Warnschuss in die Ecke abzugeben, während seine Kollegin auf Roland T. feuerte, über den der Richter meinte, es wäre "höchst unwahrscheinlich, dass der etwas Waffenähnliches in der Hand gehabt hat": Der Schraubenzieher, den T. eingesteckt hatte, fand sich noch in seiner Jacke, nachdem der 17-Jährige niedergeschossen worden war.

Hinter Palette versteckt
Beide vermummten Jugendlichen liefen aus dem Gang in den Verkaufsraum, wo T. unmittelbar nach der Tür zu Boden ging: Die Beamtin hatte ihm mit einem Projektil beide Oberschenkel durchschossen. Während die Frau wie angewurzelt stehen blieb, folgte ihr Kollege P., der sich im Verkaufsraum hinter einer Palette versteckt hatte.

"Sie dürften unter Adrenalin gestanden sein, kann man das so sagen? Sie sind in den Fight übergegangen", kommentierte der Richter dieses Verhalten. "Ich wollte nur raus. Aus Angst. Ich habe in mir das Gefühl gehabt, ich muss da raus. Ich habe Furcht und Angst gehabt", erwiderte der Polizist.

"Könnte man sagen, Sie waren auf der Jagd?"
Der Richter machte deutlich, dass er dem nicht glaubte: "Ich behaupte: Sie waren auf Kampf. Sie waren auf Adrenalin und sind dem nachgegangen. Warum sagen Sie nicht einfach, Sie wollten die festnehmen und sind mit gezogener Dienstwaffe nach? Keiner verlangt ja von einem Polizisten, dass er sich im Fleischraum verkriecht. Könnte man auch sagen, Sie waren auf der Jagd?" Der Beamte verneinte mit Bestimmtheit: "In diesem Zeitpunkt wollte ich niemanden verletzen." Er habe "Furcht und Angst vernommen".

Der Richter bezweifelte, dass in dem Verkaufsraum für die beiden Polizisten eine ernsthafte Gefahr gegeben war. Die Einbrecher seien "auf Flucht programmiert gewesen", sagte Hohenecker: "Die Burschen wollten einfach übersehen werden, das ist doch klar."

"Ein Geräusch, ein Schatten"
Unmittelbar vor Abgabe des tödlichen Schusses will der angeklagte Polizist "von einem Geräusch, einem Schatten" im Bereich der Wursttheke abgelenkt worden sein. Das hatte er bei der Tatrekonstruktion angegeben und wiederholte er nun auch vor dem Richter.

Im Unterschied zu seiner seinerzeitigen Angabe, der zufolge er sich nach rechts umgedreht - und damit ohne P. anzusehen auf diesen geschossen habe - behauptete der Beamte jetzt aber, er habe bloß einen "Augensprung" gemacht, weil er mit einem Angriff von möglichen weiteren Komplizen der beiden Einbrecher gerechnet habe.

"Wenn, im unteren Bereich"
"Wo wollten Sie ihn treffen?", wollte Hohenecker wissen. "Wenn, im unteren Bereich", erwiderte der 43-Jährige. Getroffen wurde der Bursch allerdings in die Lunge, wobei er dem Beamten den Rücken zugekehrt hatte. "Einen halben Meter danebenschießen, wie geht das?", wunderte sich der Richter. "Das kann ich mir nicht erklären", sagte der Polizist.

T.: "Hatte nur einen Gedanken"
Der damals 16-jährige T. sagte bei der Befragung, die Jugendlichen hätten nur einen Gedanken gehabt: "Flucht, weil ich nicht auf wen losgegangen bin. Da hat man nur das Gefühl, dass man losrennt."

In dem dunklen Gang, in dem er und sein Begleiter gestellt wurden, habe es keine gegen die Polizisten gerichtete Angriffssituation gegeben.

Den tödlichen Schuss auf seinen Freund habe er nicht mitbekommen, sagte der Zeuge, der derzeit wegen Einbruchsdiebstahls und anderer Delikte eine 18-monatige Freiheitsstrafe verbüßt. Der Polizist habe nach den Schüssen "gelassen" gewirkt.

Richter glaubt Polizistin nicht
Die 35-jährige Polizistin, deren Verfahren eingestellt wurde, blieb in ihrer Befragung bei ihren bisherigen Aussagen. Sie habe den tödlichen Schuss ihres Kollegen nicht mitbekommen. Der Richter machte deutlich, dass er der Zeugin das nicht glaubte: "Es gibt gewisse Verdachtsmomente, dass Sie mehr wissen, als Sie bisher gesagt haben."

"Beträchtlicher Fehlschuss"
Staatsanwältin Magdalena Eichinger gestand dem Polizisten in ihrem Eröffnungsvortrag zu, sich "erneut angegriffen" gefühlt zu haben: "Er hat sich entschlossen, einen tiefen Schuss abzugeben." Der Beamte habe auf die Beine gezielt, sich jedoch von einem Geräusch ablenken lassen und so einen "beträchtlichen Fehlschuss" getätigt.

"Es war von ihm zu erwarten und ihm zuzumuten, sich rein auf die Schussabgabe zu konzentrieren. Hätte er die Sorgfalt eingehalten, wäre der Tod des Florian P. zu vermeiden gewesen", kreidete die Staatsanwältin dem Angeklagten an, sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht zu haben.

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