"Was nicht sein darf, ist, dass man alle Menschen, die in unser Land kommen und Hilfe in einer Notsituation suchen, generell in ein Lager sperrt", so Faymann.
Gegenüber dem "Kurier" (Donnerstag-Ausgabe) verteidigte Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) die Pläne: "Wir werden weiterhin für den Fekter-Vorschlag kämpfen. Nein sagen wird nicht genügen." Auch Fekter selbst reagierte gelassen. Schließlich gebe es offenbar innerhalb der SPÖ selbst keine einheitliche Linie.
Für SPÖ Niederösterreich "in Ordnung"
Konkret meinte sie die niederösterreichische SPÖ, die Fekters Plänen heute ihren Segen gab. Landesparteichef Josef Leitner bezeichnete gegenüber der APA eine siebentägige Anwesenheitspflicht als "in Ordnung".
Der Vizebürgermeister der Flüchtlingslager-Gemeinde Traiskirchen, Franz Gartner (SPÖ), meinte: Wenn jemand Asyl brauche, werde er mit sieben bis zehn Tagen kein Problem haben. Bis 1993 hätten Asylwerber aus gesundheitlichen Gründen 20 bis 25 Tage anwesend sein müssen.
SPÖ-Landesparteien sonst auf Bundeslinie
Mit Ausnahme der Niederösterreicher stößt Faymanns Linie in den Landesorganisationen aber offenbar auf Zustimmung. Der oberösterreichische SPÖ-Chef Josef Ackerl sieht in der Anwesenheitspflicht eine "Haft", die nicht angemessen sei. Er ortete einen Pakt zwischen Fekter und Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) vor der niederösterreichischen Gemeinderatswahl.
Der Kärntner SPÖ-Vorsitzende Reinhart Rohr warf Fekter vor, mit "Brachialgewalt" vom gescheiterten Asylerstaufnahmezentrum in Eberau ablenken zu wollen. Die Vorarlberger und die burgenländische SPÖ sehen eine Verfassungswidrigkeit bei den Plänen der Ministerin. Aus Salzburg hieß es, in einer solch sensiblen Frage müsse es völlige Rechtssicherheit geben.
Pläne verfassungswidrig?
Faymann beruft sich auf ein erstes Kurzgutachten des Verfassungsdiensts im Kanzleramt. Er geht demnach davon aus, dass die Kasernierung von Flüchtlingen nicht der Verfassung entspreche. Die Juristen meinen zwar, dass die zweite Phase von bis zu sechs Wochen bedingter Aufenthaltspflicht rechtens sein könnte, nicht aber die fünf bis sieben Tage zu Beginn, an denen eine absolute Ausgangssperre herrschen soll.
"Eine generelle, ausnahmslose gesetzliche Anordnung der Freiheitsentziehung für alle Asylwerber ist verfassungswidrig", lautet der Kernsatz der Expertise.
Grüne bekräftigen Ablehnung
Die Grünen sehen das ähnlich. Die "Aufenthaltspflicht" verstoße gegen das Verfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, sagte die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun am Mittwoch. Die SPÖ trage nun eine "große Verantwortung", den Plänen Fekters nicht zuzustimmen.
Faymann will Einzelfallprüfung
Dementsprechend besteht Faymann auf einer Einzelfallprüfung. "Ein generelles Einsperren aller Asylwerber, auch nur für wenige Tage, ist erstens verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, zweitens auch sachlich unsinnig", sagte der Kanzler.
Schon im derzeit geltenden Asylrecht gebe es die fallbezogene Möglichkeit der Festnahme, sollte sich jemand dem Verfahren entziehen.
Kritik an "bremsendem" Kanzler
Mehr auf Linie der ÖVP sind die Freiheitlichen, die die "bremsende" Haltung Faymanns "verurteilen". Die vorgeschlagene Einzelfallprüfung sei jedenfalls nicht dazu geeignet, Asylmissbrauch einzudämmen.
ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger kritisierte ebenfalls den Vorstoß des Kanzlers. "Es ist unerklärlich, dass sich Faymann über die Sorgen und Ängste der Menschen hinwegsetzt", sagte Kaltenegger.
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