Scharfe Kritik von NGOs

Auch weiter Streit über geplantes Lager in Eberau.
Der Plan von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), eine "Anwesenheitspflicht" für Asylwerber einzuführen, hat am Dienstag weiterhin für Kritik gesorgt - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Verfassungsexperten bekräftigten ihre Bedenken und sehen noch viele offene Fragen. Diese teilen auch Vertreter von Flüchtlingsorganisationen.

Opposition mit scharfen Tönen
Kritik setzte es nicht nur von der SPÖ, sondern auch von den Oppositionsparteien. Während jedoch die Grünen die "Haftpläne" kritisierten und verfassungsrechtliche Bedenken äußerten, forderte das BZÖ die Ministerin auf, Ankündigungen auch umzusetzen.

Die FPÖ pochte auf eine weitere Verschärfung: Sie begrüßte zwar die "Anwesenheitspflicht" für die Flüchtlinge, diese sei "zeitmäßig aber zu kurz". Die Freiheitlichen fordern eine Internierung bis zum tatsächlichen Ausgang des Verfahrens.

Zweifel von Verfassungsrechtlern
Bedenken hegen auch Experten an der Verfassungskonformität des Vorschlags. So sieht Bernd-Christian Funk darin einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit. Sein Kollege Heinz Mayer meinte: "Das ist eine Behübschung des Umstandes, dass es eine Haft ist." Und Jurist Theo Öhlinger wollte sich zwar nicht festlegen, der Entwurf sei aber sicher "im Graubereich" zwischen verfassungswidrig und verfassungskonform.

Darabos: "Stimmen nicht zu"
Wie der "Standard" (Mittwoch-Ausgabe) berichtete, sehen auch die Verfassungsjuristen im Bundeskanzleramt massive Probleme. Die von Fekter vorgeschlagene erste Phase mit fünf Tagen Anwesenheitspflicht bei der Erstaufnahme sei eine "generelle, gesetzlich angeordnete Freiheitsentziehung" und demnach verfassungswidrig. Die zweite Phase sei weniger problematisch.

Darauf berief sich auch Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) in der ZIB2: Aus heutiger Sicht schließe er aus, dass die SPÖ diesem Entwurf zustimme. "Es geht ums Prinzip. Es geht um die Frage, ob man Menschen, die nichts getan haben, einsperren soll und darf", sagte er. "Ich bin dagegen." Dennoch sage die SPÖ nicht gleich Nein: "Es ist so, dass wir in Fairness gegenüber dem Koalitionspartner jeden Vorschlag prüfen, den der Koalitionspartner vorlegt."

Amnesty: "Völlig undenkbar"
Der Generalsekretär von Amnesty International, Heinz Patzelt, verurteilte Fekters Gesetzesentwurf scharf und nannte die Vorlage "verfassungswidrig und menschenrechtswidrig". Menschen, die kein Delikt verübt hätten, so lange in Haft zu setzen sei "völlig undenkbar", so Patzelt.

Caritas-Präsident Franz Küberl bezeichnete den Vorschlag als "Ablenkungsmanöver" von den wirklichen Problemen. Der beste Schutz vor dem Untertauchen von Asylwerbern seien eine gute soziale Betreuung und eine menschenwürdige Unterbringung.

Verstärkte Fremdenfeindlichkeit?
Diakonie-Direktor Michael Chalupka befürchtet durch "Internierungslager" Probleme. Zudem würde das Flüchtlingslager Traiskirchen durch diese Pläne nicht entlastet, so Chalupka. SOS-Menschenrechte Österreich bekräftigte ebenfalls seine Bedenken. Die Regelungen würden vielfach auf pauschalen Verdachtsmomenten oder Vorurteilen beruhen, so der SOS-Vorsitzende Gunther Trübswasser. Er befürchtet, dass damit fremdenfeindliche Tendenzen noch verstärkt werden.

Streit über Infostelle in Eberau
In der Causa Eberau wurde unterdessen Kritik an der Informationsstelle des Innenministeriums in der burgenländischen Ortschaft laut: Der Leiter des "Bürgerbüros", Werner Miedl, verbreite "einseitige" Botschaften, und die Kosten dafür müsse der Steuerzahler übernehmen, sagte Gemeinderat Herbert Alber (SPÖ). Erwin Kaipel, SPÖ-Abgeordneter zum Nationalrat, verwies darauf, dass das Burgenland seine Aufnahmequote zu mehr als 90 Prozent bereits erfülle.

Aus dem Büro der Innenministerin wurde die Kritik zurückgewiesen. "Die Menschen melden sich beim Bürgerbüro und wollen sich außerhalb der Ortschaft treffen, weil sie eine Beobachtung der Bürgerinitiative befürchten", hieß es. Falsch sei außerdem, dass das Burgenland seine Quote zu mehr als 90 Prozent erfülle. Es seien lediglich etwa 85 Prozent mit abnehmender Tendenz.

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