Faymann: "Es gibt Bedenken"
Faymann hält die von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) geplante generelle "Anwesenheitspflicht" bei Erstaufnahmeverfahren für zu weitgehend. "Es gibt die verfassungsrechtlichen Bedenken dazu, und es gibt die politischen Bedenken dazu", so der Bundeskanzler.
Allerdings müsse man eine fallbezogene Trennung durchführen, um Asylmissbrauch zu verhindern. Juristen des Kanzleramts würden sich nun mit beiden Ansätzen - jenen Fekters und jenen des Kanzlers - beschäftigen.
Pröll: "Asylrecht ein heiliges Recht"
Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) betonte, dass es in der Asyldebatte darum gehe, gegen jene vorzugehen, die in die Illegalität abtauchen würden. "Asylrecht ist ein heiliges Recht, aber wer gegen dieses Recht verstößt, hat auch keinen Anspruch."
Pröll verwies bezüglich Faymanns Idee der Einzelfallprüfung auch auf das Modell in Großbritannien, wo "Juristen meinen, wir können den vorgeschlagenen Weg gehen". Asdrücklich unterstütze man Fekter in ihrem Vorstoß, hieß es am Nachmittag aus dem Büro des Vizekanzlers.
Beide Regierungspartner betonten, dass die Koalition trotz diverser Debatten harmonisch sei. "Die Zusammenarbeit in der Regierung funktioniert sehr gut, auch wenn es in Einzelfällen verschiedene Meinungen gibt", meinte Faymann.
Kritische Stimmen vor Ministerrat
Die SPÖ äußerte schon vor dem Ministerrat Bedenken gegenüber dem Fekter-Vorstoß. "Es geht auch um die Aussage, ob man Menschen über Wochen einsperren kann, die nichts verbrochen haben", sagte Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ).
Auch Bandion-Ortner kritisch
Hinter der kurzfristigen Übergabe der Fekter-Pläne am Montag an die SPÖ vermutet Darabos eine Ablenkung von den Turbulenzen um das geplante Erstaufnahmezentrum im burgenländischen Eberau.
Neben den SPÖ-Ministerinnen Claudia Schmied und Gabriele Heinisch-Hosek äußerte sich allerdings auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner kritisch zu Fekters Vorgehensweise zu Wort.
Fekter legte Pläne am Montag vor
Die Innenministerin hatte dem Koalitionspartner am Montagabend ihren Begutachtungsentwurf für die Kasernierung von Flüchtlingen übergeben. Fekter blieb dabei, dass künftig grundsätzlich jeder Asylwerber bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle bleiben müsse.
Danach könnte sich der Asylwerber bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens - im Maximalfall sechs Wochen - nur in Ausnahmefällen aus dem Zentrum bewegen. Verfassungsbedenken ortet das Innenministerium nicht.
Beschränkung trat mit Jahresbeginn in Kraft
Gebietsbeschränkungen für Asylwerber im Zulassungsverfahren gab es bereits bisher. Erst mit Jahresbeginn trat eine Gesetzesnovelle in Kraft, wonach sich der Flüchtling während des erstinstanzlichen Verfahrens nur noch in einem politischen Bezirk aufhalten darf, im Fall Traiskirchen ist das der Bezirk Baden. Bis dahin war diese Gebietsbeschränkung auf 20 Tage begrenzt.
Die Diskussion über das Eberauer Asylzentrum scheint Fekter zu weiteren Verschärfungen animiert zu haben.
Nach Fekters Papier würden alle Asylwerber verpflichtet, fünf Arbeitstage lang in der Erstaufnahme für Befragungen, Untersuchungen, Durchsuchungen, erkenntnisdienstliche Behandlung etc. zur Verfügung zu stehen. Liegt innerhalb dieser Phase ein Wochenende, könnte die Kasernierung eine Woche dauern. Will der Asylwerber die Erstaufnahmestelle (derzeit gibt es solche in Traiskirchen und Thalham) verlassen, kann er von der Polizei daran gehindert werden. Vorgesehen sind auch Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafen.
Idee zu "eingeschränkter Anwesenheitspflicht"
Nach dieser "Phase eins" würde eine eingeschränkte "Anwesenheitspflicht" eintreten. Sie würde für all jene Asylwerber gelten, bei denen ein negatives Zulassungsverfahren erwartet wird (etwa weil laut Dublin-Abkommen ein anderer Staat für das Verfahren zuständig wäre).
In diesem Fall sind die Asylwerber zwar an sich verpflichtet, in der Erstaufnahmestelle zu bleiben, werden aber an deren Verlassen nicht direkt gehindert. Allerdings besteht dann für sie die Gefahr, in Schubhaft genommen zu werden. Gestattet wäre das Verlassen in dieser Phase, wenn man der Ladung von Gerichten oder Verwaltungsbehörden folgen muss, es für eine bestimmte medizinische Behandlung notwendig ist, gesetzliche Fürsorge- und Beistandspflichten zu erfüllen sind sowie wenn die Person Österreich freiwillig verlässt.
Nach den Widerständen im Ministerrat wird der Fekter-Entwurf wohl noch überarbeitet werden müssen. Führende Verfassungsrechtler und Teile der SPÖ hatten bereits nach der Präsentation der Fekter-Pläne Zweifel an der Verfassungskonformität dieser "Haft" für Flüchtlinge geäußert.
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