Hainburg-Besetzer Terroristen?

Die Aufforderung zu terroristischen Straftaten soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Im Zuge der weltweit wachsenden Sorge vor Terroranschlägen hat nun auch das Justizministerium reagiert und ein Terrorismuspräventionsgesetz in Begutachtung geschickt. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will darin unter anderem die "Ausbildung für terroristische Zwecke" künftig mit Strafen zwischen einem und zehn Jahren Haft ahnden.

Doch Amnesty International (AI), Tierschützer und Journalisten geht der Entwurf eindeutig zu weit. Sie fürchten, dass künftig auch Protestaktionen wie die Besetzung des Audimax der Uni Wien als Terrorismus eingestuft werden können.

Zwei Jahr Haft für Verhetzung
Ausgehend von einem EU-Rahmenbeschluss soll im österreichischen Recht künftig jeder bestraft werden, der "an Terrorcamps teilnimmt", "Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat" via Medien gibt oder eine terroristische Straftat "gutheißt".

Auch der Tatbestand der Verhetzung wurde neu überarbeitet. Bisher war nur Hetze gegen Kirchen, Religionen, Ethnien und Staaten unter Strafe gestellt. Künftig wird auch Hetze aufgrund des Geschlechts, der Behinderung, des Alters und sexueller Orientierung mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Auch der Aufruf zur Gewalt gegen Einzelpersonen soll strafbar werden.

Ziviler Ungehorsam kriminalisiert?
AI sowie die Tierschutzorganisation Verein gegen Tierfabriken (VGT) und der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) befürchten, dass damit auch normaler ziviler Ungehorsam (etwa die Besetzung des Audimax oder der Hainburger Au) von den Behörden künftig als Terrorismus eingestuft und kriminalisiert werden könnte.

"Jede Bewegung kann unterdrückt werden"
AI warnt in seiner Stellungnahme, dass der aktuelle Wortlaut des Entwurfes "überschießend" und "unbestimmt" formuliert sei. "Kommt die Novelle mit den jetzigen Bestimmungen, dann kann damit bei einseitiger Auslegung jegliche zivilgesellschaftliche Bewegung, die vom Staat unerwünscht ist, unterdrückt und verfolgt werden", warnte AI-Generalsekretär Heinz Patzelt.

Insbesondere kritisierte AI, dass künftig bereits die "Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen" und deren "Gutheißung" als "terroristische Straftat" gewertet werden soll.

Strafe auch für Facebook-Aufrufe?
Patzelt warnte, dass nach den Definitionen dieses Gesetzes auch die Besetzung der Hainburger Au in den 1980er Jahren als Terrorismus gewertet werden könnte: "Nötigung" und "gefährliche Drohung" habe es damals ebenso gegeben wie eine "Störung des öffentlichen Lebens" - immerhin wurde die Regierung zur Unterlassung des Baus eines Kraftwerks in der Hainburger Au genötigt.

Nach demselben Muster hätte man auch die Audimax-Besetzung als Terrorismus definieren können - ebenso jeden Aufruf zur Teilnahme auf Facebook, warnte AI.

VGT fordert explizite Klarstellung
Ähnliche Bedenken hegt auch der VGT: In seiner Stellungnahme verwies Obmann Martin Balluch darauf, dass wegen des ähnlich unscharf formulierten "Mafia-Paragrafen" derzeit Verfahren gegen 16 Tierschutzorganisationen laufen. Balluch forderte daher eine explizite Klarstellung im Terrorismuspräventionsgesetz, dass sich die Bestimmungen nicht gegen zivilgesellschaftliche Organisationen richten.

Aufdeckerarbeit wird kriminalisiert
Vor einer Einschränkung der Medienfreiheit warnte der ÖJC. Das Gesetz stellt auch die mediale "Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat" unter Strafe. Das könnte, so der ÖJC, aber dazu führen, dass etwa auch die Aufdeckung schlampiger Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen kriminalisiert werden könnte.

Grüne: Angriff auf freie Nutzung des Internets
Auch die Grünen sind skeptisch. "In Österreich darf es bei der Terrorismusbekämpfung keine amerikanischen Zustände geben", warnte der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser am Freitag in einer Aussendung. Die Gefahr sei groß, dass dann auch völlig Unschuldige, die aus völlig harmlosen Motiven Informationen abrufen, ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen geraten können.

Auch könnten solche Bestimmungen leicht missbraucht werden und bärgen die Gefahr einer Entwicklung hin zum Polizei- und Überwachungsstaat. Für Steinhauser ist das auch ein Angriff auf die freie Nutzung des Internets. In einem demokratischen Rechtsstaat scheint den Grünen eine derartige Bestimmung jedenfalls völlig überzogen.

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