Für den Rekurs hat AWD nun 14 Tage Zeit. Dann muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien mit der Causa befassen.
Verweis auf andere Richter
Der zuständige Richter Oskar Straßegger spreche in dem Beschluss von einem "Grenzfall", womit er den AWD "geradezu einlädt", Einspruch zu erheben, so AWD-Anwalt Christian Winternitz am Mittwoch. Zudem seien andere Richter der Meinung, dass die Form der Sammelklage in Österreich nicht zulässig sei.
Dem stimmt auch der Grazer Rechtsanwalt Harald Christandl zu. Er hält Sammelklagen gegen AWD nicht für sinnvoll - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
Klärung der Rechtslage
Laut AWD-Anwalt Winternitz sei es oft "geradezu erwünscht", dass Fälle wie dieser an das Höchstgericht gebracht werden. Straßegger jedenfalls sei der Ansicht, dass es zum Thema Sammelklage keine klare Rechtslage gebe.
Der AWD will alle Fälle einzeln prüfen, bekräftigte Winternitz erneut.
"Hände gebunden"
Bereits letzte Woche hatte der Chef von AWD Österreich, Ralph Müller, klargemacht, dass sich sein Unternehmen nicht auf eine außergerichtliche Lösung einlassen will. In puncto VKI-Sammelklage sah der AWD-Chef bei einem Ausblick auf das kommende Jahr seine "Hände ein wenig gebunden".
Er pocht nach wie vor darauf, sich alle Fälle, bei denen es zu einer Fehlberatung gekommen sein könnte, individuell ansehen zu wollen. Eine pauschale Schadensabgeltung, wie sie der VKI verlangt, "können wir so nicht vertreten", so Müller zum wiederholten Male.
"Keine systematische Fehlberatung"
Eine systematische Fehlberatung durch den AWD "sehe ich überhaupt nicht". Dass ein Ex-AWD-Mann bei einer Kundin über 500 Unterschriften gefälscht haben soll, erscheint Müller "ein bisschen unplausibel".
Neben den rund 2.500 mutmaßlich AWD-Geschädigten, die sich der VKI-Aktion anschlossen, gebe es noch "ein paar hundert Fälle, wo es Beschwerden gibt", so Müller.
VKI: "Der alte AWD"
Anders als der AWD-Rechtsvertreter ist VKI-Chefjurist Peter Kolba der Meinung, dass der HG-Beschluss nicht anfechtbar ist. Der Rekurs des AWD ist für ihn ein Ausdruck des "alten AWD", der "gegen eine gerichtliche Klärung kämpfen" wolle.
"Vielleicht wird sich der neue AWD durchsetzen und eine Lösung suchen", so Kolba in Anspielung auf die Werbelinie des Finanzdienstleisters. Der VKI ist jedenfalls zuversichtlich, dass alle 2.500 Fälle in Form von Sammelklagen abgehandelt werden können.
Der VKI wirft dem AWD vor, seine Kunden beim Verkauf von Immofinanz-Aktien "systematisch fehlberaten" zu haben.
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