Ermittlungen gegen Innenministerium

Die jüngsten Indiskretionen aus dem Innenministerium sind ein Fall für die Staatsanwälte.
Wer nach negativen Asylverfahren immer wieder neue Anträge stellt oder sich der Abschiebung entzieht, müsse "mit einer klaren Reaktion des Rechtsstaates rechnen", sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) im "Kurier"-Gespräch (Samstag-Ausgabe) zur Causa Zogaj.

Faymann plädiert für schnellere Asylverfahren und strenge rechtsstaatliche Regeln, mit denen "jeder Missbrauch bekämpft werden kann". Auch sonst stellt er sich demonstrativ auch hinter die umstrittensten Teile des Fremdenrechts in seiner geltenden Form.

"Zusammenleben verstärken"
Zum Thema Zuwanderung meint Faymann, dass angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt anstelle der Entwicklung neuer Zuwanderungsmodelle erst das Arbeitskräftepotenzial der legal in Österreich lebenden Migranten ausgeschöpft werden solle.

Aus Faymanns Sicht hat der Grundsatz "Verstärkung des Zusammenlebens vor Neuzuzug" zu gelten. Zuwanderung müsse sich an den Interessen Österreichs orientieren. In diesem Sinn schlug er gegenüber der Zeitung auch eine Senkung der Saisonnierquote vor.

Innenministerium im Zwielicht
Zum Fall Zogaj direkt wollte Faymann nicht Stellung nehmen; auch nicht zu den fragwürdigen Indiskretionen im Innenministerium: Der "Kronen Zeitung" war die Information über den negativen Asylbescheid zugespielt worden, bevor die Betroffenen selbst davon erfahren hatten.

In dem Fall ermitteln bereits die Staatsanwaltschaft und das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium wegen Bruchs des Amtsgeheimnisses. Die Chancen, die undichte Stelle tatsächlich zu finden, scheinen allerdings gering.

BIA noch ohne Spur
Der Artikel in dem Blatt war namentlich nicht gezeichnet. Außerdem kann es sich gegenüber der Staatsanwaltschaft auf das Redaktionsgeheimnis berufen. BIA-Chef Martin Kreutner wusste am Freitag laut eigener Aussage noch nicht, von wem die Indiskretion ausgegangen sein könnte.

Wie viele Personen im Ministerium Zugriff auf den Akt hatten, konnte er noch nicht sagen. "Das ist sicher normalerweise eine überschaubare Größe", so Kreutner. Allerdings gebe es über die zuständigen Sachbearbeiter hinaus noch andere Personen, die infrage kämen.

Amtsmissbrauch oder "nur" Indiskretion?
Die Staatsanwaltschaft muss laut ihrem Sprecher Gerhard Jarosch noch klären, ob die Staatsanwaltschaft Wien oder die Korruptionsstaatsanwaltschaft zuständig sein werden. Abhängig ist das von der Frage, wie der Straftatbestand interpretiert wird.

Wenn lediglich der Bruch eines Amtsgeheimnisses verfolgt wird, wäre die "normale" Wiener Staatsanwaltschaft zuständig. Wenn Amtsmissbrauch vermutet wird, würde das hingegen die Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft begründen.

Grüne werfen Fekter Doppelmoral vor
Die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun brachte am Freitag eine eigene Anzeige wegen des Bruchs des Amtsgeheimnisses ein und warf Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) Doppelmoral vor: Ihr Ministerium spiele Medien Informationen zu, während sie selbst schweige.

Dass Beamte "Amtsgeheimnisse in aller Öffentlichkeit ausplaudern", habe in Fekters Ressort "offensichtlich Methode", so Korun: Schon einmal seien vom Ministerium "persönliche Daten der Zogajs für eine Diskreditierungskampagne rechtswidrig preisgegeben" worden.

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