Dieser Satz ist nicht der einzige, der bei Schörkhuber auf Unverständnis stößt. So begründet die Behörde die Zulässigkeit der Abschiebung mit der "theoretischen" Möglichkeit einer psychologisch-medizinischen Behandlung von Arigona Zogajs Mutter Nurie im Kosovo.
"Nicht so dramatisch"
Schörkuber verweist darauf, dass im Kosovo "ein Therapeut auf 50.000 Traumatisierte kommt". Ebenso sei die Versorgung mit Medikamenten oft nur theoretisch möglich. Uninteressant ist für die Behörden zudem, ob die Familie allfällige Behandlungskosten überhaupt tragen kann.
Die Behörde stuft den Gesundheitszustand von Mutter und Tochter als "nicht so dramatisch" ein, dass eine Behandlung im Kosovo nicht möglich wäre. Schörkhuber sieht "absolute Selbstmordgefahr". Die Mutter hatte schon einmal versucht, sich das Leben zu nehmen.
Asylantrag als einziges Mittel
Sonst widmen sich die vier - zwischen 72 und 96 Seiten dicken - Bescheide vor allem der rechtlichen Begründung, warum die Familie Österreich verlassen soll. Asylgrund sieht die Behörde keinen gegeben, die Möglichkeit für ein humanitäres Bleiberecht gibt es ebenso wenig.
Schörkhuber erinnert wiederum daran, dass es in Österreich keine rechtliche Möglichkeit gibt, gesundheitliche Gründe für einen Verbleib in Österreich geltend zu machen. Die Familie habe also notgedrungen zum Mittel eines Asylantrags greifen müssen.
Illegaler Aufenthalt durch "Lex Zogaj"
Ein humanitäres Bleiberecht könne die Familie nicht mehr beantragen, so Schörkhuber. Dazu müsse man 50 Prozent der Aufenthaltszeit legal in Österreich gewesen sein - eine Regelung von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), die Schörkhuber als "Lex Zogaj" bezeichnet.
Das Problem: Fekters Vorgänger Günther Platter (ÖVP) hatte zwar versprochen, dass die Familie in Österreich bleiben darf, bis Arigona einen Schulabschluss hat - das jedoch als "Illegale". Schörkhuber: "Jetzt bekommen sie die erforderlichen 50 Prozent nicht zusammen."
Familie im Schock
Für eine "normale Zuwanderung", also ohne Asyl zu beantragen, sieht Schörkhuber ebenfalls schwarz: Denn diese sei nur noch für Studierende, Schlüsselarbeitskräfte, die mehr als 2.500 Euro netto im Monat verdienen, und bei Familienzusammenführungen möglich.
Die Mutter sei derzeit "kaum ansprechbar", so Schörkhuber. Die beiden jüngeren Kinder hätten von ihrer Abschiebung ebenso wie Arigona in der Schule erfahren. Sie seien "völlig verdattert" gewesen, das kleine Mädchen sei ohnehin sehr zurückgezogen und spreche sehr wenig.
Berufung wenig aussichtsreich
Der Anwalt der Familie, Helmut Blum, will gegen die Bescheide Berufung beim Asylgerichtshof einlegen. Das muss innerhalb von zwei Wochen geschehen. Fix ist derzeit nur, dass die Zogajs bis Verfahrensende in Österreich bleiben dürfen - ihre letzte Chance im Instanzenzug.
Die Chance, dass die Familie doch noch Asyl gewährt bekommt, stuft der Verwaltungsrechtler Bernd-Christian Funk als "eher sehr gering" ein - mehr dazu in oe1.ORF.at. Dass die Ablehnung von Asyl "wahrscheinlich rechtlich in Ordnung" ist, glaubt auch der Verfassungsexperte Heinz Mayer.
Verfassungsrechtlich bedenklich
Mayer betonte allerdings am Freitag, aus seiner Sicht müsse der Familie wohl humanitäres Aufenthaltsrecht gewährt werden, "wenn man die Verfassung ernst nimmt". Die österreichischen Fremdengesetze seien im Hinblick auf die Menschenrechtskonvention bedenklich restriktiv.
"Vielleicht ein paar 100 Leute"
Abzuwägen sei etwa, ob jemand etwa sozial integriert sei, einen Job habe, strafrechtlich unbescholten sei oder umgekehrt illegaler Aufenthalt über längere Zeit bestand. Generell würden sich die Behörden in diesen Fällen aber "sehr kleinlich verhalten", so Mayer.
"Da geht es vielleicht um ein paar 100 Leute", so der Verfassungsexperte. Auch sei zu bedenken, dass diese "ja deshalb so lange hier sind, weil wir nicht in der Lage sind, in vernünftiger Zeit die Verfahren abzuwickeln. Gerade dann sollte man großzügig sein."
Würde Land keinen Schaden zufügen
Kardinal Christoph Schönborn sprach sich dafür aus, dass der Familie Zogaj ein humanitäres Bleiberecht zuerkannt werden solle. "Es würde dem Land keinen Schaden zufügen, wenn diese Familie bleiben könnte", sagte er am Freitag in der ZIB2. Eine Reihe sehr verantwortungsbewusster Menschen hätten sich dafür ausgesprochen, den Zogajs humanitäres Bleiberecht zu gewähren, betonte Schönborn.
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