Das Bundesasylamt will nicht ausschließen, dass Nurie Zogaj selbstmordgefährdet ist. Das stehe jedoch einer Abschiebung der Familie in das Kosovo nicht im Weg, schrieb die Behörde den Zogajs. Ohnehin gebe es im Kosovo "theoretisch" medizinische Behandlung, zitierte Flüchtlingshelfer Schörkhuber am Freitag aus den Bescheiden. Mit der Meinung, dass die Behörden - nicht nur in diesem Fall - zu hart agieren, ist er nicht allein: Verfassungsexperte Heinz Mayer sieht darin eine Missachtung der höchsten Güter der heimischen Rechtsordnung.
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