Sie werfen dem Innenministerium Amtsmissbrauch und Datenschutzverletzungen vor und drohen mit Anzeige. Im Innenministerium wird bereits die Einschaltung der Staatsanwaltschaft überlegt.
"Rechtsstaatlicher Skandal"
"Das Innenministerium hat den Asylbescheid von Arigona Zogaj offensichtlich zuerst der 'Kronen Zeitung' zugestellt und erst später der Familie und ihrem Anwalt. Das ist glatter Amtsmissbrauch und eine krasse Datenschutzverletzung", kritisierte die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun, am Donnerstag und sprach von einem "unfassbaren rechtsstaatlichen Skandal."
Bereits in der Vergangenheit habe das Innenministerium immer wieder rechtswidrig persönliche Details und Daten aus den Zogaj-Akten der Öffentlichkeit preisgegeben, um die Familie zu diskreditieren, kritisierte Korun.
Grüne drohen mit Anzeige
"Die Weitergabe dieser vertraulichen Informationen an die Medien ohne Einverständnis der Betroffenen ist strafrechtlich relevant", so Korun, die daher eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses erwägt.
Dass der Abschiebebescheid über die Medien veröffentlicht worden war, kritisierte auch das BZÖ. BZÖ-Generalsekretär Martin Strutz
warf dem Innenministerium eine "inakzeptable Handlungsweise" vor.
Anwalt: Über die Medien gespielt
Auch für den Anwalt der Familie, Helmut Blum, sei es unerklärlich, dass man von dem Bescheid aus der Zeitung erfahren müsse. "Das ist ungeheuerlich, dass das über die Medien gespielt wird und nicht den normalen Weg geht", kritisierte Blum. "Das kann in einem Rechtsstaat nicht sein." Es gebe so etwas wie ein Amtsgeheimnis.
Staatsanwaltschaft einschalten
Die Kritik wird im Innenministerium offenbar ernst genommen. Dass die "Kronen Zeitung" noch vor der Zustellung des Bescheides darüber berichtete, lege den Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses nahe, bestätigte Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia. Da es sich dabei um ein Offizialdelikt handle, müssten die Strafverfolgungsbehörden - Staatsanwaltschaft oder Polizei - tätig werden.
Abschiebung ins Kosovo
Wie die "Krone" vorab berichtete, wurde der Asylantrag der seit sieben Jahren in Österreich lebenden Familie Zogaj in erster Instanz abgelehnt. Am Donnerstag erhielt auch die Familie den negativen Bescheid aus dem Innenministerium.
Damit verlieren die 17-jährige Arigona, ihre Mutter Nurie und zwei ihrer Geschwister das Aufenthaltsrecht in ihrer derzeitigen Heimatgemeinde Frankenburg in Oberösterreich und sollen in das Kosovo abgeschoben werden.
Beschwerde beim Asylgerichtshof
Familienanwalt Blum kündigte an, eine Beschwerde beim Asylgerichtshof einreichen zu wollen. Zwei Wochen lang läuft die Berufungsfrist, so lange kann die Familie vorerst in Österreich bleiben.
Er rechne zumindest mit "aufschiebender Wirkung", sagte Blum am Donnerstag gegenüber der APA. In dem Bescheid des Bundesasylamtes sei keine Rede von einer Aberkennung.
Chancen auf Bleiberecht gegeben
Der auf Asylverfahren spezialisierte Anwalt Wilfried Embacher sieht im Fall der Zogajs durchaus eine Chance auf humanitäres Bleiberecht gegeben, auch wenn es nur "ganz wenig Fälle" gebe, wo dieses trotz einer bereits erfolgten Ausweisung genehmigt worden sei.
Im Fall der Zogajs müsse man schauen, wie intensiv etwa die familiäre und soziale Bindung zu Österreich sei. "Bei ihr sehr", so die Einschätzung des Experten Arigona betreffend. Insgesamt werde es aber schwierig für die Betroffenen sein, betonen beide Experten. Das Innenministerium werde den Fall aufgrund der medialen Präsenz wohl besonders genau mitverfolgen.
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