Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) wollte "zu Einzelfällen" keine Stellungnahme abgeben. Im Ministerium wurde aber gegenüber dem ORF bestätigt, dass die Abschiebung verhängt wurde - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
Kritik am Innenministerium
Heftige Kritik an dem angekündigten negativen Asylbescheid äußerte Christian Schörkhuber von der Volkshilfe Oberösterreich, ein Betreuer der Familie Zogaj: "Arigona und ihre Mutter sind absolut suizidgefährdet", sagte er im APA-Gespräch. Das hätten auch Gutachten eindeutig ergeben. Dass man von dem Bescheid aus den Medien erfahre, sei ein "Skandal".
Man habe stets eine einvernehmliche Lösung mit dem Innenministerium angestrebt, betonte Schörkhuber. Das Ministerium sei aber nicht daran interessiert gewesen und habe keine Termine wahrgenommen. Die derzeitigen Entwicklungen bezeichnete er als "neuen traurigen Höhepunkt".
Berufung mit "aufschiebender Wirkung"
Arigona und ihre Mutter hatten ein vorläufiges Aufenthaltsrecht. Ihr Anwalt hatte vergangenen Dezember für sie und ihre Mutter einen Erstantrag gestellt, der im Jänner von den Behörden zugelassen wurde.
Nun aber entschied das Bundesasylamt, dass offenbar keine Gründe vorlägen, Arigona Asyl zu gewähren. Auf 140 Seiten wurden die Begründungen dargelegt. Zogaj-Anwalt Helmut Blum rechnet sich in dem Asylverfahren in zweiter Instanz gute Chancen aus. "Eine Berufung gegen den negativen Asylbescheid hat aufschiebende Wirkung", sagte er am Donnerstag gegenüber der APA. In dem Bescheid des Bundesasylamtes sei keine Rede von einer Aberkennung.
Menschenrechtliche Gründe prüfen
Auch andere Experten sehen noch Chancen, dass die Zogajs in Österreich bleiben. Der Asylgerichtshof wird laut Asylanwalt Georg Bürstmayr nun vor allem zu prüfen haben, ob menschenrechtliche Gründe für den Verbleib der Zogajs in Österreich vorliegen.
Zu klären seien drei Fragen: Fallen die Zogajs unter die Genfer Flüchtlingskonvention? Steht ihnen subsidiärer Schutz zu? Gibt es sonstige Gründe wie etwa die lange Ausweisungsdauer, die gegen eine Ausweisung sprechen? Bürstmayr glaubt, dass die dritte Frage am ehesten positiv beantwortet werden könnte: "Das ist eine menschenrechtlich spannende Frage."
Verletzung des Amtsgeheimnisses?
Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia bestätigte die Möglichkeit einer Beschwerde beim Asylgerichtshof. Diese müsste innerhalb von zwei Wochen eingebracht werden.
Harte Kritik übte der Ministeriumssprecher daran, dass die "Kronen Zeitung" noch vor der Zustellung des Bescheides darüber berichtet hatte. Das lege den Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses nahe, so Gollia. Da es sich dabei um ein Offizialdelikt handle, müssten die Strafverfolgungsbehörden - Staatsanwaltschaft oder Polizei - tätig werden.
Mit Selbstmord gedroht
Das Mädchen hatte vor zwei Jahren für Aufmerksamkeit gesorgt. Die damals 15-Jährige war untergetaucht und hatte mit Selbstmord gedroht, um die drohende Abschiebung zu verhindern. Ihre Familie war damals bereits seit fünf Jahren in Österreich.
Nach mehreren negativen Bescheiden wurden die Geschwister Arigonas und ihre Eltern von Polizisten abgeholt, um sie abzuschieben. Der Vater und die vier Geschwister mussten in das Kosovo. Die Mutter, Arigona und die beiden jüngsten Geschwister blieben in Österreich. Die Mutter konnte wegen ihres Gesundheitszustandes nicht abgeschoben werden.
Laut Betreuer Schörkhuber erlitt Arigona Zogaj erst vor einem Monat einen Nervenzusammenbruch und verbrachte dreieinhalb Wochen in einem Krankenhaus.
"Rehlein-Augen" helfen nicht
Die bereits volljährigen Brüder Alban und Alfred hatten immer wieder versucht, nach Österreich zu kommen, leben aber nun wieder im Kosovo.
Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) machte der Familie wenig Hoffnung, langfristig in Österreich zu bleiben. Schon Anfang des Jahres betonte sie, dass deren Wurzeln und "wirtschaftliche Grundlagen" im Kosovo lägen. "Ich habe nach den Gesetzen vorzugehen, egal ob mich Rehlein-Augen ansehen oder nicht", zeigte sich die Innenministerin im Jänner wenig beeindruckt.
Links: