Wer Aktien kauft und sie vor Ende der einjährigen Behaltefrist mit Gewinn wieder verkauft, muss diesen in seiner Einkommensteuererklärung anführen.
Die meisten Spekulanten verstoßen in Österreich aber gegen diese Steuerpflicht. Die meisten versteuerten die Spekulationsgewinne nicht, sagte Karl Bruckner, Steuerexperte der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal - mehr dazu in oe1.ORF.at.
Der Finanz bekannt?
Bruckner schätzt, dass maximal zehn bis 20 Prozent der Spekulationsgewinne in den Steuererklärungen deklariert werden. "In meiner jahrzehntelangen Praxis als Steuerberater ist es mit nur sehr selten vorgekommen, dass derartige Spekulationsgewinne aus Aktien deklariert werden."
Nach Ansicht Bruckners ist es der Finanzverwaltung durchaus bekannt, dass die steuerliche Erfassung der Spekulationsgewinne äußerst niedrig ist. Dass diese Gewinne so gut wie gar nicht versteuert werden, bestätigen auch zahlreiche andere Steuer- und Börsenexperten.
Ein Bankanalyst spricht von einem "heißen Eisen", aus einem großen heimischen Bankinstitut heißt es gegenüber ORF.at dazu, dass "dies bekannt ist. Es ist schon ein relativer Graubereich."
Pröll will Gangart verschärfen
Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) kündigte bei einem Pressegespräch am Mittwoch an, in Zukunft die Gangart bei Spekulationssteuern zu verschärfen: Die Finanzämter würden alles tun, um möglichst schnell, effizient und zur Gänze zu den Steuereinnahmen von den Steuerpflichtigen zu kommen.
Steuern auf Spekulationsgewinne nicht zu entrichten sei kein Systemproblem, sondern ein ganz persönliches Problem. "Das kann in vielen anderen Bereichen, wo Steuern zu entrichten sind, auch passieren. Deswegen verschärfen wir hier sicher auch die Gangart, um zu jeder Steuer zu kommen, die zu entrichten ist", so der Finanzminister.
Zahl der Spekulanten ungewiss
Wie viele Österreicher an der Börse spekulieren, wird statistisch nicht erfasst. "Rund sieben Prozent der österreichischen Bevölkerung legen in Aktien an. Ob kurz- oder langfristig, lässt sich nicht sagen", sagte Beatrix Exinger, Pressesprecherin der Wiener Börse, gegenüber ORF.at.
Experten schätzen die Zahl der Privatanleger in Österreich auf 50.000 bis 200.000 - wenn ein Großteil davon die Spekulationsgewinne nicht versteuert, entgeht dem Staat tatsächlich eine erhebliche Summe.
Bankgeheimnis als Schutz
Manche Kleinanleger würden einfach nicht wissen, dass sie steuerpflichtig sind, sagte Bruckner im Ö1-Mittagsjournal weiters. Andererseits gebe es für die Finanzverwaltung derzeit wegen des Bankgeheimnisses relativ wenige Möglichkeiten, den Steuersündern auf die Schliche zu kommen.
Das Bankgeheimnis könnte nämlich nur dann gekippt werden, wenn ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wird - also bereits der dringende Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht. Das passiere in Zusammenhang mit Spekulationsgewinnen aber nur ganz selten, sagte Bruckner, nämlich dann, wenn es eine anonyme Anzeige gibt.
Eine Möglichkeit, dass Spekulationsgewinne künftig vermehrt versteuert werden, wäre laut Bruckner, die Steuern nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung einzuheben. Stattdessen könnte die Steuer direkt über die Banken einbehalten werden, wenn der Gewinn gemacht wird.
Ort des Depots für Einkommensteuer egal
Ob die Anleger ihr Aktiendepot in Österreich oder im Ausland halten, ist für die Versteuerung der Spekulationsgewinne egal. Denn sobald eine Person in Österreich uneingeschränkt steuerpflichtig ist, unterliegen die Einkünfte aus Kapitalerträgen dem Einkommensteuergesetz.
Dieses sieht für sämtliche Spekulationsgeschäfte eine Freigrenze vor. Betragen die Einkünfte aus solchen Geschäften im Kalenderjahre weniger als 440 Euro, sind sie zur Gänze steuerfrei.
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