Geregelt ist das in "Notfallparagraf" 124 b. Namentlich aufgezählt sind die Studienrichtungen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Psychologie. Außerdem sind Beschränkungen in jenen Studienrichtungen möglich, in denen es in zumindest einem deutschen Bundesland einen Numerus clausus gibt.
In diesen eigens genannten Studienrichtungen sind die Rektorate für die Platzbeschränkung zuständig. Dem Unisenat muss die Festlegung zur Stellungnahme vorgelegt werden, dem Unirat zur Genehmigung.
Regierung setzt Platzzahl fest
In den anderen Studienrichtungen müssen alle Unis, an denen "das betreffende Studium" angeboten wird, einen Antrag auf Beschränkungen stellen. Diesen kann die Regierung auf Vorschlag des Wissenschaftsministers per Verordnung mit der Festsetzung einer Platzzahl umsetzen. Damit kommt der "Notfallparagraf" zum Einsatz.
Voraussetzung ist, dass in diesen Fächern "durch die erhöhte Nachfrage ausländischer Staatsangehöriger die Studienbedingungen in diesen Studien unvertretbar" sind.
Weitere Anträge erwartet
Besonders weit fortgeschritten sind die Überlegungen in der Publizistik und Kommunikationswissenschaft, wo alle betroffenen Unis bereits einen Antrag angekündigt haben.
Auch die Betriebswirtschaftslehre (BWL) könnte betroffen sein, die Wirtschaftsuniversität (WU) Wien plant jedenfalls einen Antrag. Immer wieder genannt werden auch die Biologie sowie die Bildungs-/Erziehungswissenschaften.
"Qualitative Auswahlverfahren"
Quotenplätze für Österreicher gibt es nur in der Medizin und Zahnmedizin. Das Zulassungsverfahren erfolgt über Eignungstests und teilweise auch Bewerbungsgespräche. In der Psychologie gibt es mehrere Verfahren.
An der Uni Wien erfolgt die Auswahl anhand von während des Semesters in den Lehrveranstaltungen vergebenen Punkten, an den Unis Salzburg, Graz und Innsbruck per Eignungstest.
In allen anderen Studien ist ähnlich ein "qualitatives Aufnahmeverfahren" vorgeschrieben - das heißt etwa, dass eine Aufnahme nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" ausgeschlossen ist.
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