Anklagebehörde rechtfertigt Ermittlungen

Staatsanwalt widerspricht Pilz: "Dieser hat nicht als Beschuldigter gegolten."
Neben den E-Mails aus dem Büro des damaligen ÖVP-Innenministers Ernst Strasser ist am Donnerstag ein neues Verfahren der Staatsanwaltschaft im Zentrum des U-Ausschusses gestanden.

Konkret warf Grünen-Fraktionsführer Peter Pilz dem Staatsanwalt Michael Klackl bei dessen Befragung ein Fehlverhalten im Rahmen des Verfahrens betreffend den früheren Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Gert Rene Polli, vor. Klackl habe damals auch gegen ihn, Pilz, ermittelt - davor aber nicht um Aufhebung der seiner Immunität als Abgeordneter angesucht.

Klackl rechtfertigte sich und betonte, dass gegen Pilz nicht ermittelt worden sei und dieser somit nicht als Beschuldigter gegolten habe.

Jahrelanger Streit
Pilz und Polli befinden sich bereits seit mehreren Jahren im Clinch. 2006 hatte der grüne Abgeordnete dem damaligen BVT-Chef zu enge Kontakte zu iranischen Behörden vorgeworfen und ihn u. a. beschuldigt, die Überwachung in Österreich tätiger iranischer Militärs durch den Verfassungsschutz hintertrieben zu haben.

Außerdem verdächtigte Pilz den Beamten, sich nach mehreren Besuchen im Sicherheitsministerium in Teheran die Daten sämtlicher iranischer Asylwerber besorgt und diese an die iranische Botschaft weitergegeben zu haben.

Anzeige gegen unbekannt als Auslöser
Um diesen Fall ging es am Donnerstag auch im Untersuchungsausschuss: Pilz hatte Polli im Mai 2006 nämlich wegen Amtsmissbrauchs angezeigt, woraufhin Polli eine Anzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses durch unbekannte Täter einbrachte.

Das mit den Ermittlungen beauftragte Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium hegte in weiterer Folge den Verdacht der Verleumdung durch Pilz und äußerte diesen bei der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft teilte diesen Verdacht nicht und stellte das Verfahren ein.

Pilz: Als Beschuldigter "nacherfasst"
Pilz stößt sich nun daran, dass gegen ihn ermittelt wurde, ohne ein Auslieferungsansuchen an den Nationalrat zu stellen. Um einen Auslieferungsantrag zu vermeiden, habe der Staatsanwalt Pilz erst bei Einstellung des Verfahrens im Register des Strafakts als Beschuldigten "nacherfasst", so der Vorwurf des Abgeordneten.

Klackl: Reiner Formalakt
Klackl betonte dagegen, dass nicht gegen Pilz ermittelt worden sei: "Es hat in dieser Sache keine Ermittlungsschritte gegen Sie (Pilz, Anm.) gegeben, die mir bekannt wären."

Das Anlegen eines Akts und die Eintragung im Register der Staatsanwaltschaft würden keine Ermittlungen darstellen - dabei handle es sich um einen reinen "Formalakt": "Mit der Immunitätsfrage, auf die sie zweifelsohne hinauswollen, hat das nichts zu tun."

Pilz habe nicht als "Beschuldigter im Sinne der Strafprozessordnung" gegolten.

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