Schlaglicht auf Staatsanwaltschaft

Staatsanwalt: "Mir ist dieses E-Mail-Konvolut entgangen."
Erstaunliche Details über den Umgang der Staatsanwaltschaft mit den 2008 veröffentlichten "Strasser-Mails" hat am Donnerstag der Spitzel-Untersuchungsausschuss zutage gefördert. Die E-Mails gewähren Einblick in parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen in der Ära des früheren ÖVP-Innenministers Ernst Strasser.

Ermittelt wurde von der Staatsanwaltschaft allerdings vor allem zur Frage, wie die E-Mails an die Öffentlichkeit gelangten, während der ebenfalls angezeigte Amtsmissbrauchsvorwurf gegen das Ministerbüro verjährte. Der Grund: Der Staatsanwalt hatte die entsprechende Anzeige "übersehen". Das Pikante daran: Die Anzeige umfasst 150 Seiten.

"Ist nicht unserer!!!!"
Die E-Mails zeigen, wie Personalentscheidungen im Kabinett Strassers in den Jahren 2001 und 2002 diskutiert wurden. So warnte Personalchef Ernst Kloibmüller den Minister vor einem Polizisten, für den zwar ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll interveniert hatte, der aber der SPÖ zugerechnet wurde: "der von pröll angesprochene kandidat ist nicht unsererer!!!! (...) man sollte lh von weiterem engagement abraten."

Selbst bei der Errichtung von Polizeidienststellen zählten demnach parteipolitische Kriterien (konkret die "Parteifarbe" der jeweiligen Bürgermeister).

Amtsmissbrauch vs. Datendiebstahl
Der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz, der die E-Mails damals veröffentlicht hatte, kritisierte im Ausschuss nun den Umgang der Staatsanwaltschaft mit dem Thema. Bei ihr gingen nämlich 2008 zwei Anzeigen ein: eine gegen das Ministerbüro wegen Amtsmissbrauchs sowie eine Anzeige Strassers, der von "gestohlenen E-Mails" sprach und den Datendiebstahl geklärt wissen wollte.

Pilz warf dem Staatsanwalt vor, keine Ermittlungsschritte gesetzt zu haben, obwohl der Amtsmissbrauchsverdacht bereits "akut von Verjährung bedroht war".

"Hätte nichts an Verjährung geändert"
Der zuständige Staatsanwalt Christian Walzi verwies darauf, dass auch zusätzliche Ermittlungsschritte seinerseits nach damaliger Rechtslage nichts an der drohenden Verjährung (fünf Jahre nach der jeweiligen Postenbesetzung, Anm.) geändert hätten.

Allerdings räumte Walzi ein, dass er die entsprechende, 150 Seiten starke Anzeige in dem von seinem Vorgänger übernommenen Akt "übersehen" habe: "Mir ist dieses E-Mail-Konvolut entgangen bei meinen Ermittlungen."

Staatsanwalt hält sich an Strasser-Vorgaben
Sehr wohl ermittelt wurde allerdings in Sachen Datendiebstahl - wobei Walzi einräumte, sich bei seinem Vorgehen weitgehend an die in der Anzeige geäußerten Wünsche Strassers gehalten zu haben. "Mein Ermittlungsauftrag hat sich mit den Anregungen des Dr. Strasser gedeckt, ja", sagte Walzi.

Wie Pilz in seinem Weblog zur Befragung anmerkt, sei es nach diesem offenen Eingeständnis Walzis im Sitzungssaal "still" gewesen. Und weiter: "Zum ersten Mal hat ein politischer Staatsanwalt zugegeben, dass er die Wünsche eines ÖVP-Ministers erfüllt."

Strasser hatte u. a. die Beschlagnahme des Pilz zugespielten Datenträgers mit den E-Mails angeregt. In der Folge bat Walzi das mit den Ermittlungen beauftragte Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) darum, eine Beschlagnahme anzuregen.

Auftrag nicht durchgeführt
Durchgeführt wurde die Beschlagnahme allerdings nie. Möglich wäre sie laut Walzi gewesen, weil Paragraf 111 der Strafprozessordnung die Beschlagnahme von "Gegenständen oder Vermögenswerten, die sichergestellt werden sollen", regelt - explizit auch von Datenträgern.

"Die Frage der (parlamentarischen, Anm.) Immunität des Abgeordneten Pilz ist mir natürlich gekommen", so Walzi - allerdings habe die Beschlagnahme ohnehin nicht stattgefunden.

Ministerium forderte neue Ermittlungen
Da Walzi Pilz' Anzeige nicht behandelt hatte, mahnte das mittlerweile SPÖ-geführte Justizministerium im Dezember 2008 nachträgliche Ermittlungen ein. Diese ergaben allerdings nichts mehr, wie Walzis Nachfolger Stefan Apostol am Donnerstag im U-Ausschuss sagte: "Insgesamt war hier nichts mehr zu gewinnen aus strafrechtlicher Sicht."

"Strafrechtlich zu wenig"
Apostol begründete das damit, dass die Amtsmissbrauchsvorwürfe großteils bereits verjährt gewesen seien. Hintergrund: Die Vorwürfe bezogen sich auf Postenbesetzungen, die 2001 bis 2003 erfolgten - Amtsmissbrauch verjährt jedoch nach fünf Jahren.

Apostol räumte, von den Abgeordneten mit entsprechenden Fällen konfrontiert, zwar ein, dass bei Postenbesetzungen in der Polizei nach politischen Interventionen mitunter die bestgereihten Kandidaten übergangen wurden, aber: "Strafrechtlich ist das noch zu wenig."

BZÖ kritisiert Auftrag an BIA
Das BZÖ stieß sich daran, dass ausgerechnet das von Strasser geschaffene, im Innenministerium angesiedelte BIA mit den Ermittlungen betraut wurde. "Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Ermittlungen des BIA", kritisierte BZÖ-Fraktionsführer Ewald Stadler.

Er will nun Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Werner Pleischl, und Strasser in den Ausschuss laden, um zu klären, warum das BIA mit derartigen Ermittlungen betraut wurde.

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