Der französische Außenminister Bernard Kouchner und sein polnischer Kollege Radoslaw Sikorski legten bereits bei US-Außenministerin Hillary Clinton Beschwerde ein. Das sagte Kouchner am Montag in einem Interview mit dem Radiosender France Inter.
Paris und Warschau machen Druck
Paris hatte sich noch am Sonntag "höchst erstaunt" gezeigt, dass die Schweiz den Regisseur mit französischer Staatsbürgerschaft auf Wunsch der USA kurzerhand verhaften ließ, als dieser für eine geplante Preisverleihung in Zürich eintraf.
Frankreich verstärkt gemeinsam mit Polen, wo Polanski bis zu seinem internationalen Durchbruch lebte und arbeitete, auch den Druck auf die Schweiz. Sikorski und Kouchner hätten sich darauf verständigt, die Schweiz mit Nachdruck um "Gnade" und die Freilassung des 76-Jährigen zu bitten, meldete die polnische Nachrichtenagentur PAP.
Der französische Kulturminister Frederic Mitterrand hatte schon am Sonntag betont, er bedauere gemeinsam mit Präsident Nicolas Sarkozy "diese neue Prüfung für jemanden, der bereits so viel durchlebt" habe. Sarkozy wünsche zudem "eine schnelle Lösung der Lage".
Keine Gefahr für öffentliche Ordnung
Auch mehrere Rechtsanwälte bemühen sich um die Freilassung des inhaftierten Filmemachers. Sein Mandant stelle absolut keine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, sagte der französische Anwalt Herve Temime der Pariser Zeitung "Le Figaro" (Montag-Ausgabe). Auch ein Schweizer Strafverteidiger und ein französischer Prominentenanwalt wurden in dem Fall eingeschaltet.
60 Tage Zeit für Auslieferungsgesuch
In der Schweiz kristallisierte sich inzwischen heraus, dass Polanski gegen Kaution freikommen könnte. Er dürfte das Land in diesem Fall nicht verlassen, sagte Guido Balmer, der Sprecher des Justizministeriums.
Die Schweiz verweist darauf, dass sie Polanski wegen des internationalen Haftbefehls aus dem Jahr 2005 verhaften habe müssen und dass er in einem Auslieferungsverfahren Rechtsmittel ergreifen könne.
Die USA haben 60 Tage Zeit für ein formelles Auslieferungsgesuch. Kombiniert mit seinen Einspruchsmöglichkeiten durch alle Instanzen könnte das monatelange Auslieferungshaft für Polanski bedeuten. Anders liegt der Fall, wenn sich der Regisseur mit einer Auslieferung an die USA einverstanden erklären würde: Dann könnte die Überstellung schon in wenigen Tagen erfolgen.
Seit 1978 auf der Flucht
Der Regisseur floh im Februar 1978 aus den USA. Dort war ein Prozess gegen ihn anhängig, nachdem er 1977 gestanden hatte, Sex mit einer 13-Jährigen gehabt zu haben. Er flüchtete, nachdem der Richter ihn mit einer höheren Gefängnisstrafe bedroht hatte als vereinbart.
Erst im Mai dieses Jahres wies ein US-Richter den Antrag Polanskis ab, den Missbrauchsprozess einzustellen. Er sei nicht persönlich erschienen, um sein Anliegen vor dem Gericht in Los Angeles geltend zu machen, lautete die Begründung.
Nicht der erste Versuch
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Los Angeles sagte gegenüber der "Los Angeles Times" (Sonntag-Ausgabe), die Festnahme Polanskis sei in der vergangenen Woche geplant worden, als Polanskis Besuch in der Schweiz bekanntgeworden sei.
Die Schweiz entsprach diesem Wunsch offenbar zum Unterschied von anderen Ländern. "Es war nicht das erste Mal, dass wir es versucht haben", sagte die Sprecherin. Nur kurz vor seiner Einreise in die Schweiz war Polanski etwa in Österreich gewesen.
Die Verhaftung in der Schweiz war streng geheim geplant worden. Laut der Staatsanwaltschaft von Los Angeles hatte Polanski bereits zweimal zuvor von ähnlichen Bemühungen erfahren und war kurzfristig nicht in andere Länder eingereist, mit denen die USA Auslieferungsabkommen haben.
Jahrelange Haft möglich
Die mögliche Höchststrafe für Polanski liegt bei 50 Jahren. Rechtsexperten halten ein Strafausmaß zwischen 16 Monaten und drei Jahren Gefängnis für möglich, obwohl Polanskis damaliges Opfer längst selbst für eine Einstellung des Verfahrens eintritt.
Links: