Schmerzensgeld für Eltern möglich

Beim Versuch, durch den Rollbalken einer Laderampe in den Supermarkt zu gelangen, wurde ein stiller Alarm ausgelöst.
Die Untersuchungen über den Vorfall im Supermarkt in Krems dauern an. In einem mündlichen Obduktionsbericht ist bestätigt worden, dass der 14-Jährige bei seinem Einbruchsversuch von einem Projektil in den Rücken unterhalb eines Schulterblatts getroffen wurde. Der 14-Jährige starb im Landesklinikum Krems.

In dieses Krankenhaus wurde auch der 16-Jährige eingeliefert. Er erlitt durch Oberschenkeldurchschüsse schwere Verletzungen, ist aber nach Angaben des Krankenhauses vom Donnerstag "stabil".

Mehrere Jugendliche beteiligt?
Wie Ö1 berichtete, holt nun das Landespolizeikommando in Oberösterreich seine Ermittlungsaufträge von der Staatsanwaltschaft Korneuburg und sammelt Informationen zu dem Fall. Bei den Ermittlungen wird auch der Frage nachgegangen, ob an dem Einbruch mehr als zwei Jugendliche beteiligt waren - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Insgesamt hätten die beiden Polizisten laut Roland Scherscher vom Landespolizeikommando Niederösterreich drei oder vier Schüsse abgegeben. Beide Beamte, ein Mann und eine Frau, hätten gefeuert. Kutschera: "Wer getroffen hat, weiß ich nicht." Beide Buben stammen direkt aus Krems-Lerchenfeld.

Kerzen, Rosen und Briefe
Für den getöteten 14-Jährigen wurde am Donnerstag mit Fotos, Kerzen, Rosen und Briefen eine provisorische Gedenkstätte bei dem Supermarkt in Krems aufgebaut. Der Jugendliche hatte nur wenige hundert Meter vom Tatort entfernt gewohnt. Für Donnerstagabend wurde von Schülervertretern ein Lichtermeer vor der Supermarktfiliale angekündigt.

Nachbarn sprachen im Ö1-Morgenjournal von einer Clique, der der 14-Jährige angehörte, bei der kriminelle Energie die Voraussetzung für die Mitgliedschaft gewesen sei. Er sei da "hineingeschlittert". Einige Passanten sehen auch Fehler bei den Eltern. "Wenn Jugendliche mit 14, 15 oder 16 Jahren auf die schiefe Bahn geraten, sind auch die Eltern mitschuldig", meinte ein Mann gegenüber der APA.

Auf frischer Tat ertappt
Die Jugendlichen wurden bei ihrem Einbruch in einen Merkur-Markt in Krems auf frischer Tat ertappt. Die Frage, ob die Jugendlichen bewaffnet waren, beantwortete Kutschera "im technischen Sinne ja, nicht aber im Sinne des Waffengesetzes". Demnach seien die Jugendlichen mit einem Schraubenzieher und einer Gartenhaue "bewaffnet" gewesen.

Schmerzensgeld bei grob fahrlässiger Handlung
Nach wie vor gibt es viele Unklarheiten. So wird die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Waffengebrauchs der Polizisten gestellt.
Denn ob die beiden Burschen die Beamten attackiert hatten, ist noch unklar. Noch sind die Beamten nicht vernehmungsfähig.

Sollte sich im Zuge der Ermittlungen herausstellen, dass die Polizisten zumindest grob fahrlässig gehandelt haben und ihr der Gebrauch ihrer Schusswaffen nicht gerechtfertigt war, hätten die Angehörigen des ums Leben gekommenen 14-Jährigen basierend Anspruch auf Schadenersatz und Trauerschmerzensgeld. Auch der angeschossene Jugendliche könnte finanzielle Ansprüche geltend machen.

Von Tätern attackiert oder nicht?
Die Jugendlichen waren in der Nacht auf Mittwoch in den Supermarkt eingebrochen und lösten Alarm aus. Bei der Kontrolle in dem Objekt sei es gegen 2.55 Uhr in völliger Dunkelheit zu einem "plötzlichen Kontakt" mit den Tatverdächtigen und zur Abgabe von Schüssen gekommen.

Ob die Beamten dabei von den Jugendlichen attackiert worden seien, wisse er nicht, sagte Kutschera. Zu dem Schusswaffengebrauch sei es vor dem Fleischlagerraum gekommen, sagte Polizeisprecher Scherscher. Die Täter seien dort in einer Nische gestanden, es sei sehr dunkel gewesen. Der Mitarbeiter des Supermarkts, der ebenfalls zum Tatort gekommen war, wurde bereits befragt. Er gab an, aufgrund der Dunkelheit nicht gesehen zu haben.

Eintritt über Laderampe
Die Spurensicherung am Tatort bezeichnete der Sprecher der Staatsanwaltschaft unter Verweis auf "volle Regale" als "sehr kompliziert". Es handle sich um eine "umfangreiche Arbeit".

Fest steht, wie die laut Kutschera gebürtigen Österreicher in die Filiale gelangt waren. Sie hätten demnach zunächst versucht, die Hintereingangstür aufzubrechen, was jedoch nicht gelungen sei. Daraufhin habe das Duo den Rollbalken einer Laderampe aufgezwängt und damit den stillen Alarm ausgelöst. Die Jugendlichen seien nicht dazugekommen, etwas zu stehlen, so Kutschera.

Keine Verstärkung angefordert
Am Mittwoch stand vorerst noch nicht fest, ob die Beamten bei der Kontrolle der Filiale mit "Lichtmitteln", also Taschenlampen, ausgerüstet waren, so Chefinspektor Martin Hollunder-Hollunder. Sie hätten bei ihrem Einsatz keine Verstärkung angefordert, ergänzte Scherscher.

Amnesty wünscht Gerichtsverfahren
Im Interview mit Ö1 wünschte sich Amnesty-Generalsekretär Heinz Patzelt für alle derartigen Fälle ein Gerichtsverfahren. "Wir haben sicher keine schießwütige Polizei", sagte er, aber oft würden keine klaren Urteile und Konsequenzen aus möglichem Fehlverhalten von Polizisten gezogen - mehr dazu in oe1.ORF.at.

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