Studieneingangsphase ab 2011
Ab dem Studienjahr 2011/12 ist für alle Studien die Einführung von Studieneingangsphasen vorgesehen. Ein Weiterstudium ist nur bei ihrer erfolgreichen Absolvierung möglich, dreimaliges Wiederholen der Prüfungen ist erlaubt.
Die Unis sollen für das Master- und PhD-Studium "qualitative Zugangsbedingungen" festlegen können. Allerdings muss es für jedes Bachelor-Studium an einer Uni einen garantierten Master-Anschluss geben, der keine weiteren Zugangsbedingungen als die Absolvierung des Bachelor-Studiums hat. Der Zugang zum Bachelor-Studium bleibt unverändert.
Vom Bachelor zum Doktorat
Besonders begabten Studenten soll die Möglichkeit eröffnet werden, direkt im Anschluss an ein Bachelor-Studium ein PhD- bzw. Doktoratsstudium zu absolvieren.
Künftig sollen alle Studien in Bachelor- und Masterform angeboten werden können. Derzeitige gesetzliche Ausnahmen wie die Lehramtsstudien oder Medizin fallen. Als eine weitere Neuerung können Bachelor-Studien künftig statt bisher drei auch vier Jahre dauern.
Mehr Kompetenzen für Unirat
Basierend auf den Änderungen der Unireform soll nicht mehr der Senat, sondern der Unirat den Rektorsposten ausschreiben. Amtsinhaber können bei Zwei-Drittel-Mehrheit von Senat und Rat ohne Ausschreibung wieder bestellt werden.
Offen ist, wer die von der Republik Österreich zu ernennenden Mitglieder im Universitätsrat bestellt. Derzeit werden sie von der Regierung entsendet, Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) will selbst dafür verantwortlich sein.
Der ursprüngliche Plan, die "Sperrklausel" für Ex-Politiker abzuschaffen, wurde fallen gelassen. Ehemalige Politiker bzw. Parteifunktionäre müssen weiterhin vier Jahre warten, bis sie in den Unirat bestellt werden können.
Im Senat verlieren die Professoren ihre absolute Mehrheit. Den Unis wird die einmalige Möglichkeit eingeräumt, 20 Prozent ihrer Habilitierten zu befristeten Professuren aufzuwerten.
Budget als Reserve einbehalten
Der Wissenschaftsminister kann zwei Prozent des Unibudgets als Reserve einbehalten und "bedarfsorientiert" durch jährliche Gestaltungsvereinbarungen mit den Universitäten vergeben.
Von 2009 bis 2013 werden den Unis jährlich 157 Mio. Euro als Ersatz für den Entfall der Studiengebühren zur Verfügung gestellt.
Weitere Eckpunkte sind eine 40-Prozent-Frauenquote in allen Uni-Gremien. Diese werden von den an jeder Uni eingerichteten Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen überwacht.
Mitsprache für Betriebsräte
Die Betriebsräte des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Universitäten sollen im Universitätsrat eingeschränktes Stimmrecht erhalten, in Bereichen, die mit ihrer Funktion in Verbindung stehen.
Die von der Gewerkschaft kritisierte Regelung zu Kettenarbeitsverträgen bleibt hingegen unverändert. Befristete Arbeitsverträge sollen nicht mehr maximal sechs, sondern bis zu zehn Jahre aneinandergereiht werden können, bei Teilzeitbeschäftigung bis zu zwölf Jahre.
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