"Objektive" Prüfung soll künftig ausreichen

Verfahren auch in Abwesenheit des Asylwerbers.
Nach Angaben von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) und dem Leiter des Bundesasylamts, Manfred Taucher, haben sich in den vergangenen Monaten die "Dublin-Fälle" sowie Folgeanträge als besonderes Problem erwiesen.

Ersteres meint jene Fälle, wo ein anderer EU-Staat für das Verfahren zuständig ist, weil der Asylwerbende nachweislich über dieses Land in die Europäische Union eingereist ist. Folgeanträge sind Anträge, die dazu dienen, mittels eines weiteren Ansuchens eine Abschiebung zumindest herauszuzögern, nachdem die Instanzen bereits negativ entschieden haben.

Gerade in diesem Punkt will Fekter nun im Rahmen einer neuen Fremdenrechtsnovelle aufs Tempo drücken. Immerhin sind laut Taucher in den ersten fünf Monaten dieses Jahres bereits 600 solcher Folgeanträge aufgetaucht und negativ beschieden worden.

"Last-Minute-Verfahren"
Künftig soll das Bundesasylamt den faktischen Abschiebeschutz aufheben können, wenn eine aufrechte Ausweisung besteht. Den Sanktus geben muss dann noch die zweite Instanz, der Asylgerichtshof. Dann kann das Verfahren auch in Abwesenheit des Asylwerbers abgewickelt werden.

Eingezogen wird auch eine Art Last-Minute-Verfahren. Wird der Folgeantrag innerhalb von zehn Tagen vor der Abschiebung eingebracht, gibt es grundsätzlich keinen Schutz mehr außer in bestimmten subjektiven Ausnahmefällen.

Kommt der Antrag zwei Tage vor der Abschiebung, wird nur noch "objektiv" geprüft. Das heißt laut APA: Es wird abgeschoben, wenn nicht im Herkunftsland z. B. ein Bürgerkrieg ausbricht.

Gespräche mit Justizministerium
Noch nichts wird es indes mit den von Fekter geplanten eigenen Tatbeständen, was "Kulturdelikte" bzw. den Straftatbestand "Identitätsbetrug" betrifft. Hier sei man mit dem zuständigen Justizministerium in Gesprächen.

Dennoch sieht Fekter Eile geboten. Immerhin sei die Zahl der Asylanträge entgegen dem Trend der vergangenen Jahre heuer in den ersten fünf Monaten um 37 Prozent angestiegen.

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