Das mediale Interesse zum Auftakt des Prozesses in St. Pölten sprengt alle in Österreich gewohnten Dimensionen: 25 mobile TV-Studios und 200 Reporter werden erwartet; ein Flugverbot über dem Gerichtsgebäude wird überlegt, um Hubschrauber voller Paparazzi abzuwehren.
"Moralische Standards" in Gefahr
Gerade die Konkurrenz zu - wie anhand der Fotoveröffentlichungen zu sehen war, oft wenig zimperlichen - internationalen Boulevardmedien könnte bei den heimischen Journalisten zu einem "Dammbruch" führen, fürchtet daher etwa der Medienrechtsanwalt Gerald Ganzger.
"Die Gefahr ist groß, dass sich die Spirale nach unten dreht, was die moralischen Standards (der Medien, Anm.) angeht", warnte auch Andreas Koller, Vorsitzender der österreichischen Initiative Qualität im Journalismus (iq Journalismus), gegenüber der APA.
Kaum Handhabe gegen internationale Medien
Die Angehörigen von F. haben keine Zweifel an ihrer Meinung gelassen: Sie wollen keinerlei Kontakt zu Medien. Das Recht auf Opferschutz wollen sie zur Not mit rechtlichem Beistand erkämpfen. Das heimische Medienrecht ist in dem Fall jedoch eine relativ zahnlose Waffe.
Wie gerade die Fotoveröffentlichung in der "Sun" zeigte, brauchen internationale Medien kaum Konsequenzen aus Österreich zu fürchten. Koller will "ganz scharf beobachten", ob derartige Veröffentlichungen im Ausland auch die heimischen Medien "abrutschen" lassen.
Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen
Es geht um mehr als die Wahrung ethischer Standards: Die Opfer "erleben alles ein zweites Mal, wenn sie das lesen", betont der Medienwissenschaftler Hannes Haas. "Die Chance, ein normales Leben zu führen, wird geringer, umso mehr diese Berichterstattung stattfindet."
Das Landesgericht St. Pölten will das Seine dazu beitragen, das zu verhindern: Nur der Anklagevortrag und die Urteilsverkündung, vermutlich am Freitag darauf, werden öffentlich sein. Das Beweisverfahren findet hinter verschlossenen Türen statt, Berichte darüber sind verboten.
Gerichtstaktik als Bumerang?
Gerichtssprecher Franz Cutka hat zwar Pressemitteilungen im Anschluss an die einzelnen Verhandlungstage avisiert, doch werden diese nicht viel mehr enthalten als grobe Feststellungen, ob und wie lange beispielsweise der Angeklagte vernommen wurde.
Inhaltliche Angaben zum Verfahren sind nicht zu erwarten, da sich Cutka damit ebenfalls strafbar machen würde. Es gibt die Befürchtung, dass die Journalisten in St. Pölten jedoch gerade deshalb auf eigene Faust auf die Jagd nach Sensationsstorys gehen werden.
Es geht um die Balance
Für den Experten Michael Haller ist "Wegschauen" allerdings keine geeignete Gegenstrategie: Es sei Aufgabe des Journalisten, eine Sache aufzuklären, treffend zu beschreiben und dabei die Balance zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrecht der Opfer zu beachten.
Als Gegenbeispiel nennt der Uniprofessor Formulierungen wie "Wir wissen, wo die Familie wohnt". Das erfülle keinen journalistischen Zweck, sondern liefere die Opfer aus. Es sei "verantwortungslos", wenn Berichterstattung Schaden für Dritte "billigend in Kauf nimmt".
Was "Profis" und andere unterscheidet
Standards einzuhalten könne auch bei solchen Fällen durchaus gelingen, betont der Experte. "Die guten Profis finden den Dreh, dass Persönlichkeitsrechte gerade nicht verletzt werden." Das seien handwerkliche Fragen. Nur "schlechte Blattmacher" würden "voll draufhalten".
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