Haushohe Unterschiede

SPÖ und ÖVP rechnen einander die Kosten für ihre Wahlzuckerln vor.
Die Sondersitzung des Nationalrates am Freitag hat am Montag einen Zahlenkrieg der Noch-Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP ausgelöst. Die ÖVP sprach von Sondersitzungsvorschlägen im Ausmaß von mindestens 25 Mrd. Euro. Die SPÖ dagegen kommt lediglich auf 1,751 Mrd. Euro bei den von ihr mitgetragenen Fristsetzungsanträgen - und hält ihrerseits der ÖVP vor, dass sie Anträge mit einem wesentlich höheren Volumen, nämlich 9,463 Mrd. Euro, unterstützt hätten.

Zwei Arten, zu rechnen
Das Finanzministerium kommt in einer ausführlichen Tabelle aller in der Sondersitzung am Freitag eingebrachten Anträge auf eine Summe von 25,542 Mrd. Euro.

Das Büro von SPÖ-Spitzenkandidaten Werner Faymann rechnete nach - und entdeckte Fehler. So sei es unzulässig, auch die Anträge ohne Fristsetzung einzubeziehen, weil diese mit der Neuwahl verfallen.

SPÖ: Finanzministerium zählt doppelt
Außerdem habe das Finanzministerium manches doppelt gezählt, z. B. die Mehrwertsteuersenkung auf Medikamente. Die Senkung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel und Medikamente mache nur 850 Mio. und nicht 1,050 Mrd. aus.

Und die Verlängerung der Hacklerregelung - von der ÖVP mit 455 Mio. Euro veranschlagt - verursache erst ab 2011 Kosten, die sich zwischen 150 und 360 Mio. Euro jährlich bewegen würden, berechnete die SPÖ.

Massive Differenzen
Weiters empört die SPÖ, dass der ÖVP nur jene Anträge zugerechnet wurden, die sie selbst einbrachte - während bei den anderen Parteien alle Anträge enthalten seien, die sie unterstützten.

So kommt das Ministerium für die SPÖ auf 2,155 Mrd. Euro, während es laut SPÖ nur 1,751 Mrd. Euro sind. Für die ÖVP gibt das vom ÖVP-Spitzenkandidaten Wilhelm Molterer geführte Ressort nur 381 Mio. Euro an, die SPÖ errechnete hingegen 9,463 Mrd. Euro.

26 mögliche Wahlzuckerln
Vom Nationalrat können vor der Wahl nur jene Anträge abgesegnet werden, zu denen in der Sondersitzung am Freitag eine Fristsetzung beschlossen wurde.

Das waren insgesamt 26, darunter die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und Medikamente, die Verlängerung der Hacklerregelung, die Abschaffung der Studiengebühren, Verbesserungen für Pflegebedürftige und die 13. Familienbeihilfe.

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