Geklärt werden sollte vor allem, ob der Vorstand um den scheidenden ÖBB-Chef Martin Huber in der Causa seine Pflichten verletzt hat.
300-Seiten-Gutachten
Der Wirtschaftsberater Deloitte & Touche prüfte die Spekulationsgeschäfte und soll in seinem 300-seitigen Prüfbericht laut Medienberichten schwere Vorwürfe erhoben haben.
Vor allem sollen die riskanten Spekulationsgeschäfte ohne Vorstandsbeschluss abgeschlossen worden sein und die Aufsichtsräte erst Monate später zum ersten Mal von dem Deal mit der Deutschen Bank erfahren haben.
Im Zuge der Finanzspekulationen hatten die Bundesbahnen mit der Deutschen Bank im Jahr 2005 "Collateralized Debt Obligations" (CDO) abgeschlossen. Dabei investierten die ÖBB 612,9 Mio. Euro in Kredite von rund 200 Unternehmen. Aufgrund der Finanzmarktkrise ist der Wert des Portfolios dramatisch eingebrochen.
"Vernichtendes Ergebnis"
Bereits zu einem "sehr frühen Zeitpunkt" sollen ÖBB-Finanzvorstand Erich Sölder und auch ÖBB-Chef Huber von den strittigen Spekulationen gewusst haben, berichtet die Wiener Wochenzeitung "Falter" vorab mit Verweis auf einen streng vertraulichen, der Zeitung vorliegenden Zwischenbericht.
"Mit dem Abschluss wurde in vielfacher und grober Weise gegen Konzernrichtlinien verstoßen", zitiert die Zeitung das "vernichtende Ergebnis."
Demnach hätten die ÖBB die über 600 Millionen Euro nicht nur in ein "hochspekulatives Kreditprodukt der Deutschen Bank" investiert, sondern das auch "an internen Kontrollinstanzen vorbei im Schnellverfahren und ohne Absicherungsvereinbarung" durchgeführt.
"Verstoß gegen Spekulationsverbot"
Besonders schwer, heißt es laut "Falter" im Gutachten, wiege "der Verstoß gegen das Spekulationsverbot sowie die Verletzung des Vieraugenprinzips bei Abschluss der Transaktion".
Die abgeschlossenen Finanzgeschäfte stellten einen "Fremdkörper" beziehungsweise "ungewollte Geschäfte im System der Konzernrichtlinien dar", zitiert die Zeitung aus dem mit 31. März datierten Bericht.
Angesichts der nach wie vor bestehenden Risiken solle das Kreditgeschäft zudem "keinesfalls unverändert bis zum Ende der Laufzeit weitergeführt werden".
"Ohne Produktverständnis"
Nicht nur, dass die ÖBB-Manager ohne Genehmigung der Eigentümervertreter auf den Finanzmärkten agierten, sei verwunderlich - auch die Art und Weise, wie die Transaktion im September 2005 zustande kam.
Bestätigt wurde der Deal der Zeitung zufolge nicht von Söllinger, sondern von einem Mitarbeiter namens Franz Wanzenböck, und zwar per E-Mail am 19. September 2005 um 17.11 Uhr mit dem Hinweis, dass das Geschäft "aufgrund der nicht vorhandenen Vollmacht" (Zitat aus dem Gutachten) seinerseits tags darauf noch formal abgesegnet werde.
Der Abschluss sei also "ohne Absicherungskomponente, ohne detailliertes Produktverständnis und ohne Aufsichtsratsgenehmigung von Holding oder Gesellschaften" erfolgt, so die Prüfer laut "Falter".
Monatelange Nachverhandlungen
Spätestens ab 10. November 2005 habe auch ÖBB-Chef Huber über die Nebenwirkungen der Aktion Bescheid gewusst, schreibt der "Falter" weiter. Damals habe die Deutschen Bank in einem Schreiben noch einmal darauf hingewiesen, dass der Vertrag aus ihrer Sicht seit 20. September rechtsgültig sei - und eine Auflösung einen zweistelligen Millionenbetrag kosten würde.
Eine Woche später hätten die ÖBB dann monatelange Nachverhandlungen mit der Deutschen Bank begonnen. Letztlich sei das gesamte Vertragswerk, um Absicherungsvereinbarungen erweitert, dann im Juli 2006 von drei Vorständen der ÖBB Infrastruktur Bau AG, der Personenverkehr AG und der Rail Cargo Austria genehmigt worden, schreibt das Magazin.
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