Seiner Darstellung zufolge wurde der zuständige Staatsanwalt nach Bekanntwerden der Videobotschaft zunächst "nicht umfassend informiert".
"Kein Anlass für justizielle Schritte"
Staatsanwalt Michael Klackl sei am Montag von einem Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) angerufen und über das Video in Kenntnis gesetzt worden, so Jarosch.
Der Beamte habe Klackl wissen lassen, dass kein Anlass für justizielle Schritte - etwa Hausdurchsuchungen - bestehe.
"Inhalt erst am nächsten Tag erfahren"
"Den Inhalt des Videos und was genau gefordert wird, hat unsere Behörde aber erst am nächsten Tag erfahren", meinte Jarosch. Klackl sei vor allem "nicht gesagt worden, dass man zwei Personen freipressen will, die sich seit über zwei Monaten bei uns in U-Haft befinden, was für die Einschätzung der Situation womöglich nicht ganz unwesentlich gewesen wäre".
Wäre das nicht unterblieben, hätte die Staatsanwaltschaft noch am Montag die Justizanstalt Wien-Josefstadt verständigen und die Sicherheitsvorkehrungen im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus verstärken lassen können, gab Jarosch zu bedenken.
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