Zugleich übt der VfGH scharfe Kritik an der Regierung und wirft den Behörden zumindest in einem Fall "gravierende Fehler" vor.
Beim Bleiberecht hat der VfGH im Einklang mit Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestimmte Kriterien festgelegt, die von allen Behörden, die über Ausweisungen entscheiden, ab sofort zu berücksichtigen sind.
Katalog für Innenminister
Beim Bleiberecht halten die Verfassungsrichter fest, dass die Behörden in jedem Einzelfall eine Gesamtbetrachtung unterschiedlicher Kriterien anzustellen haben. Dazu zählen laut VfGH die Aufenthaltsdauer, das tatsächliche Bestehen eines Familienlebens und dessen Intensität, der Grad der Integration sowie strafrechtliche Unbescholtenheit.
Zu berücksichtigen seien aber auch die Bindung zur Heimatstadt, Erfordernisse der öffentlichen Ordnung sowie die Frage, ob das Privat- und Familienleben zu einem Zeitpunkt entstanden ist, in dem sich die Beteiligten ihres unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren.
Mindeststandards für Regierung
Die aufgelisteten Kriterien sind laut VfGH-Präsident Karl Korinek jedenfalls "das Minimum, um die Menschenrechtskonvention einzuhalten". Andernfalls wäre eine Verurteilung durch den EGMR wahrscheinlich.
"Schwerere Straftaten"
Korinek konkretisierte auch gleich einige der Kriterien: Unter "strafrechtliche Unbescholtenheit" sei zu verstehen, dass keine "schwereren Straftaten" begangen wurden und nicht etwa "reine Ordnungswidrigkeiten".
Und unter die "Erfordernisse der öffentlichen Ordnung" falle natürlich nicht der illegale Aufenthalt, aber etwa missbräuchliche Anträge oder die Angabe falscher Namen.
"Von Verfassung wegen gebunden"
Die Regierung könnte auch darüber hinausgehen, "aber an diese Kriterien ist sie von Verfassung wegen gebunden", betonte Korinek, angesprochen auf den Kriterienkatalog des Innenministeriums.
Korinek betonte, dass die Aufenthaltsdauer als einziges Kriterium für die Vergabe des Bleiberechts nicht die Kriterien des EGMR erfülle, so Korinek.
"Gravierende Fehler"
Dass die Aufenthaltsdauer nicht allein entscheidend ist, zeigt sich auch an den zwei aktuellen Erkenntnissen, in denen der VfGH die Kriterien konkretisiert hat: So wurde einer Frau nach fünf Jahren Aufenthalt ein Bleiberecht zuerkannt, während die Ausweisung eines Mannes nach elf Jahren Aufenthalt als verfassungskonform erachtet wurde.
Bei der kroatischen Frau, die nach dem Tod ihres Mannes ausgewiesen werden sollte, attestierte der VfGH der Behörde einen "gravierenden Fehler", weil wichtige Kriterien nicht berücksichtigt wurden - nämlich dass sie ein minderjähriges behindertes Kind hat, drei volljährige Kinder hier leben und dass sie zuvor schon viele Jahre als Saisonarbeitskraft in Österreich war.
Bei dem Serben sprachen zwei Scheinehen, mehrere unzulässige Anträge und dass er sich nach zehn Jahren erstmals auf eine lange Beziehung zu einer Frau berief für die Ausweisung.
Korinek: Nicht öfter Bleiberecht
Dass mit den VfGH-Kriterien häufiger ein Bleiberecht gewährt werde, glaubt Korinek nicht. Denn in den aktuellen Fällen sei bis auf eine Ausnahme die Ausweisung als verfassungskonform erachtet worden.
Verzögerungen im Fall Zogaj?
Was das für den Fall Zogaj bedeutet, bleibt abzuwarten. Die Entscheidung über einen humanitären Aufenthaltstitel für Arigona Zogaj und ihre Familie könnte sich unterdessen weiter verzögern.
Denn bisher ist beim Innenministerium kein einziger Fall eingetroffen, der nach dem neuen Kriterienkatalog beleuchtet werden soll - auch nicht jener der 16-Jährigen und ihrer Mutter - mehr dazu in oe1.ORF.at.
Platter sieht sich bestätigt
Innenminister Günther Platter (ÖVP) sah die VfGH-Kriterien in einer ersten Reaktion als Bestätigung für seinen eigenen, jüngst erlassenen Kriterienkatalog. Darin seien die vom VfGH genannten Punkte enthalten, so Platter in einer Stellungnahme.
"Der VfGH hat heute den Weg des Innenministeriums bestätigt, dass sowohl eine Einzelfallprüfung als auch eine Gesamtbetrachtung der unterschiedlichen Kriterien notwendig und unumgänglich ist", so Platter.
ÖVP erfreut über VfGH
Auch für ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon hat der VfGH "den richtigen Weg" des Innenministers bestätigt: So wie Platter zeigte sich auch Missethon erfreut, dass der VfGH "eine Einzelfallprüfung sowie eine Gesamtbetrachtung der unterschiedlichen Kriterien als notwendig und unumgänglich" erachte.
Auch Pröll fühlt sich bestätigt
Auch Niederösterreichs ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll fühlt sich durch die VfGH-Entscheidung bestätigt - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
SPÖ "erleichtert"
SPÖ-Integrationssprecherin Elisabeth Hlavac zeigte sich in einer Aussendung über die VfGH-Entscheidung "erleichtert" und übte gleichzeitig Kritik am Innenminister.
"Sorgfältiges Vorgehen in Einzelprüfungen ist es, was die SPÖ die längste Zeit gefordert hat", so Hlavac. "Bedauerlich ist, dass erst der Verfassungsgerichtshof die Hausübungen Platters machen musste, der seinen Behörden längst die entsprechenden Anweisungen geben hätte können."
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