In Sachen Asyl- und Fremdenrecht hat die SPÖ-ÖVP-Regierung am Dienstag erneut eine Ohrfeige vom Verfassungsgerichtshof kassiert. Eine Bestimmung wurde als verfassungswidrig aufgehoben, eine zweite dürfte ebenfalls illegal sein. Beim Bleiberecht hat der VfGH der Regierung nun sogar einen Kriterienkatalog vorgeschrieben. Und das sei nur das "Minimum, um die Menschenrechtskonvention einzuhalten", mahnte VfGH-Präsident Korinek. ÖVP-Innenminister Platter fühlt sich vom VfGH jedenfalls bestätigt.
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