SPÖ und ÖVP zufrieden

Experten begrüßen notwendigen richterlichen Beschluss - trotzdem bleiben Zweifel.
Die Online-Fahndung, auf die sich SPÖ und ÖVP am Mittwoch im Ministerrat grundsätzlich geeinigt haben, eröffnet laut Innenminister Günther Platter (ÖVP) gänzlich neue Möglichkeiten.

"Wir können zurückblicken in die Vergangenheit", erklärte Platter im Pressefoyer des Ministerrats den Unterschied etwa zum Großen Lauschangriff. Justizministerin Maria Berger (SPÖ) will keine Verletzung des Grundgesetzes zur unbeobachteten Kommunikation sehen - immerhin bedürfe es eines richterlichen Beschlusses.

Justizministerium setzte sich durch
Das Innenministerium wollte die Online-Durchsuchung im Sicherheitspolizeigesetz unterbringen - dabei wäre ein richterlicher Beschluss nicht notwendig gewesen.

Das Justizministerium habe sich in diesem Punkt "zu hundert Prozent durchgesetzt", sagte Thomas Geiblinger, Sprecher der Justizministerin, gegenüber ORF.at.

Erleichterung darüber äußerte auch der Salzburger Richter und Internet-Rechtsexperte Franz Schmidbauer - mehr dazu in futurezone.ORF.at.

"Keine Grundrechte verletzt"
Berger betonte, dass etwa auch das Briefgeheimnis und das Fernmeldegesetz via Richterbeschluss ausgehebelt werden könnten. Auch hier würden keine Grundrechte verletzt.

Mögliche Anhaltspunkte bei der Erarbeitung des Gesetzes könnte der Große Lauschangriff liefern. Die Justizministerin versicherte auch, dass es keine Verwendung von Zufallsfunden geben dürfe.

Technische Details unklar
Platter zeigte sich abermals erfreut, dass es zu einem "gemeinsamen Bekenntnis" mit Berger zur Online-Fahndung gekommen sei. "Das ist eine erfreuliche Situation für die Exekutive." Nochmals wurden die Eckpunkte für die Online-Fahndung erläutert, für die eine Arbeitsgruppe bis Ende Februar die Rahmenbedingungen ausarbeitet und die bereits vor dem Sommer 2008 beschlossen werden könnte.

Geiblinger wiederum konnte noch nicht sagen, wie die Online-Durchsuchung konkret aussehen wird. Eine Expertenkommission soll die technischen Details erarbeiten.

Das Vortragspapier
ORF.at verfügt über das gemeinsame Vortragspapier von Innenministerium und Justizministerium, das dem Ministerrat vorgelegt wurde. Das Papier deckt sich in wesentlichen Teilen mit den im Laufe des Tages bekanntgewordenen Informationen zur Umsetzung der Fahndungsmethode in Österreich, zeigt aber auch die Entwicklungsperspektiven der Online-Durchsuchung auf - mehr dazu in futurezone.ORF.at.

Keine Chance?
Experten hatten bereits im Zuge der Diskussion in Deutschland die Umsetzbarkeit der Maßnahmen infrage gestellt. So bezweifelt auch Hans Zeger von der ARGE Daten den Nutzen der Online-Trojaner. Im Gegensatz zu Telefonen seien Computer eben geschützt.

Das Innenministerium habe bei der Verfolgung von Terroristen und kriminellen Vereinigungen über die Rechner keine Chance, so der Datenschützer. "Spitzenkriminalität kann sich die Kapazitäten leisten", Lauschangriffe auf den Computer problemlos abzuwehren.

Die Online-Durchsuchung ist für Zeger nichts anderes als eine populistische Maßnahme. Der Datenschützer erklärte der APA, dass die Maßnahme insgesamt "politisch belanglos" sei und der Verbrechensbekämpfung nicht wirklich diene. Die Online-Trojaner seien nur ein relativ kleiner Schritt bei der zusätzlichen Überwachung. Vielmehr warnte Zeger vor der Vorratsdatenspeicherung.

Pilz: "Klima der Angst"
Der grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz warf dem Innenminister vor, "bewusst und mit falschen Informationen ein Klima der Angst zur schüren, um das Parlament zur Genehmigung weiterer Überwachungsinstrumente zu nötigen".

Platter behaupte ohne jeden konkreten Hinweis, dass in Österreich ein El-Kaida-Netzwerk aufgebaut werde, "um den Kurs der Polizeipolitik weiter verschärfen zu können", so Pilz. Die Grünen wehren sich daher gegen die "überfallsartige Einführung von Behörden-Trojanern".

Verfassungswidrig?
Für den liberalen Bundessprecher Alexander Zach ist die neue Überwachungsmaßnahme grundrechtswidrig. Ähnliche Bedenken hat der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. Verfassungsrechtlich gesehen müsse es sich bei einem derartigen Eingriff in Grundrechte um einen Eingriff handeln, der dringend geboten ist, so Funk in der Tageszeitung "Die Presse" (Donnerstag-Ausgabe). Weiters müsse der Eingriff "notwendig, maßhaltend und ein zielführendes Mittel für das sein, was man erreichen will".

Er, Funk, bezweifle, "ob es sich hier um ein maßhaltendes und vor allem ein zielführendes Mittel handelt". Der "Lauschangriff" auf den Computer könnte sogar verfassungswidrig sein, meinte der Jurist. Funk ist überzeugt, "dass wir schon sehr, sehr nah dran am Überwachungsstaat sind. Was jetzt bevorsteht, ist ein weiterer Mosaikstein."

"Wir brauchen das"
"Dass wir das brauchen, ist für uns Experten klar", sagte hingegen der Direktor des Bundeskriminalamts (BK), Herwig Haidinger.

Man werde sich mit der Justiz zusammensetzen, um die entsprechenden Entwürfe zu formulieren, nach dem Motto: "Wer braucht was wozu?" Haidinger verwies in diesem Zusammenhang auf die Überwachung von Telefonen und von Mails, die es per richterlichen Auftrag unter Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten gebe.

Die Online-Überwachung sei eine Art "verdeckter Ermittlung auf elektronischer Ebene", sagte der BK-Leiter. Es gehe um die Abwehr und Prävention bei terroristischen Akten und auch um Ermittlung im Bereich der organisierten Kriminalität, nicht um die Ermittlung bei normalen Kriminalfällen oder um das Sammeln zahlreicher Daten zur Informationsgewinnung.

Rückschlag für E-Government?
Der Generalsekretär der Vereinigung der Österreichischen Internet-Service-Provider (ISPA), Kurt Einzinger, wies dagegen auf eine weitere negative Folge hin: Die auch in Deutschland über die Methoden der Online-Durchsuchung herrschende Unsicherheit gefährde auch die Glaubwürdigkeit des Staates etwa bei der Einführung von E-Government-Maßnahmen. Bürger würden aus Furcht Dienste auf Regierungs-Websites eventuell meiden.

Links: