Rasche Einigung

Trotz des heiklen Eingriffs in Privatsphäre: Eine Debatte wie in Deutschland über Online-Durchsuchung gibt es bisher nicht.
SPÖ und ÖVP haben sich Dienstagabend überraschend schnell auf die Online-Durchsuchung geeinigt. Das berichtete Mittwochfrüh das ORF-Radio. Nach dem großen Lauschangriff und der Rasterfahndung bekommt die Exekutive damit künftig auch die Möglichkeit, im Verdachtsfall auf Computer mit Hilfe von "Trojanern" zuzugreifen und die Rechner zu überwachen.

Innenminister Günther Platter (ÖVP) und Justizministerin Maria Berger (SPÖ) einigten sich im Prinzip auf die künftige Regelung, nachdem Berger bereits vor wenigen Wochen ihre Zustimmung signalisiert hatte - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Dabei hatte Platter noch Ende August Pläne für Trojaner-Programme offiziell dementiert.

Schwere Verbrechen
Die Online-Durchsuchung, die etwa in Deutschland in den letzten Monaten immer wieder für heftige politische Kontroversen sorgte, soll beim Verdacht auf schwere Verbrechen und solche mit terroristischem Hintergrund zur Anwendung kommen, für die ein Strafrahmen von mindestens zehn Jahren Freiheitsstrafe gilt.

Weitere Voraussetzungen sind das Vorliegen eines konkreten Tatverdachts und bei jedem Einzelfall die Anordnung der Online-Durchsuchung durch einen Staatsanwalt sowie eine richterliche Genehmigung. Alle Online-Durchsuchungen sollen vom Rechtsschutzbeauftragten überwacht werden. Sämtliche Personen, deren Daten ermittelt wurden, sollen nachträglich auch verständigt werden.

Berger: Ein bis zwei Fälle pro Jahr
Die Justizministerin rechnet damit, dass der heikle Eingriff in die Privatsphäre lediglich in ein bis zwei Fällen pro Jahr vorgenommen werden wird.

"Die Strafverfolgungsbehörden haben bewiesen, dass sie von neuen Überwachungsmöglichkeiten in einem zurückhaltenden und verhältnismäßigen Umfang Gebrauch machen", sind sich Berger und Platter einig.

Platter: Ab Herbst 2008
Platter, der sich noch vor wenigen Wochen angesichts der deutschen Debatte zurückhaltend über die Online-Durchsuchung geäußert hatte, zeigte sich im ORF-Interview erfreut. Er rechnet damit, dass erste Online-Durchsuchungen ab Herbst 2008 durchgeführt werden können.

Vorher müsse eine Expertengruppe noch alle technischen und rechtlichen Details klären, hieß es.

"Umfangreiche Beschwerdemöglichkeiten"
Zumindest vordergründig behutsam gehen Justiz- und Innenministerium bei ihren Vorschlägen vor. So räumt man der Datenschutzkommission ein Beschwerderecht ein. Auch die "strenge Beobachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes" wird angeführt. Bei der Fahndung soll es außerdem weitere "umfangreiche Beschwerdemöglichkeiten" geben.

"Der vielfach behauptete Gegensatz zwischen Sicherheit und Freiheit ist ein scheinbarer", argumentieren beide Ministerien für die Durchsetzung der Online-Fahndung. Denn: "Die Angst vor Straftaten kann zu erheblichen Einschränkungen in der Gestaltung des Alltags und zu verminderter Teilnahme am gesellschaftlichen Leben führen."

Internet "Tummelplatz für Kriminelle"
Eingeräumt wird den Betroffenen auch eine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden, die durch eine Online-Durchsuchung verursacht wurden. Nun müssen noch rechtliche und nicht zuletzt technische Fragen geklärt werden. Dafür sollen Ermittlungsmaßnahmen in anderen Staaten herangezogen werden.

"Wir müssen mit dem Verbrechen Schritt halten können. Das ist mein Anspruch, mein Ziel und vor allem meine Verpflichtung als Innenminister", sagte Platter zu der nächtlichen Einigung mit Berger. Das Internet sei ein "wichtiger Treffpunkt und Tummelplatz für Kriminelle". Jene, die davor die Augen verschließen, seien nicht nur realitätsfremd, sondern gefährdeten bewusst die Sicherheit der Österreicher.

Bisher kaum ein Thema
Zu dem heiklen Eingriff in die Privatsphäre gab es in Österreich bisher de facto keine öffentliche Debatte.

Noch Ende August hatte Platter in Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der SPÖ-Abgeordneten Laura Rudas gemeint, das Innenministerium arbeite nicht an einem Trojaner. Man sammle derzeit lediglich "Informationen über die Zweckmäßigkeit des Einsatzes solcher Programme für die österreichische Kriminalpolizei" - mehr dazu in futurezone.ORF.at.

Nur eine Woche später kündigten Platter und die Regierungsspitze an, man werde die Einführung einer Online-Fahndung prüfen - und nun, sechs Wochen später, steht die Einigung.

Korinek warnt vor Überwachungsstaat
Auch die grundsätzliche Wortmeldung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, der Ende September im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung vor dem Abgleiten in einen totalen Überwachungsstaat gewarnt hatte, verhallte weitgehend ungehört - mehr dazu in futurezone.ORF.at.

Heftige Debatte in Deutschland
Ganz anders dagegen in Deutschland: Trotz der größeren Terrorgefahr wogt beim Nachbarn seit Monaten ein heftiger politischer Schlagabtausch über die von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) forcierte Online-Fahndung.

In Deutschland meldete das Höchstgericht in Karlsruhe Bedenken an und prüft derzeit ein Landesgesetz zur Online-Durchsuchung.

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