Laut Expertin "kein Einzelfall"

Anwalt spricht von einer "gehörigen Portion Zynismus".
Sechs Monate nach seiner Geburt hat das Baby einer 21-jährigen Nigerianerin vom Bundesasylamt (BAA) einen Ausweisungsbescheid erhalten. Das berichtet die Tageszeitung "Die Presse" in ihrer Dienstag-Ausgabe.

Die Mutter lebe seit 2002 in Österreich, ihr Antrag auf Asyl sei in zweiter Instanz abgelehnt worden, die Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof laufe aber noch. Sie lebe damit - zumindest bis darüber entschieden wird - legal in Österreich, das Baby habe dennoch einen Ausweisungsbescheid erhalten.

"Nicht ohne Mutter außer Landes"
Das Innenministerium kalmierte daraufhin gegenüber APA und ORF.at, dass grundsätzlich kein Baby ohne Mutter außer Landes gebracht würde. Auch das Baby habe ein Aufenthaltsrecht, bis sämtliche Instanzenzüge in seinem eigenen Asylverfahren und dem der Mutter und bei den Höchstgerichten ausgeschöpft seien.

Rudolf Gollia, Sprecher des Innenministeriums, erläuterte, dass im Falle einer Ablehnung eines Asylantrages automatisch ein Ausweisungsbescheid ausgestellt werde. Zur Ausweisung komme es aber nicht, wenn das Verfahren in die nächste Instanz gehe.

In Wien geboren
Zur Vorgeschichte: Am 7. Jänner wurde Sohn Honeybell in Wien geboren, Ende April suchte die Nigerianerin um Asyl für ihren Sohn an. Zweieinhalb Monate später sei ein Bescheid des BAA mit der Ausweisung gekommen.

Mutter könne untertauchen
Im Bescheid ist als Begründung - wie in solchen Fällen üblich - eine "allgemeine Feststellung zu Nigeria" enthalten.

Darin steht unter anderem, dass in der früheren Hauptstadt Nigerias "ein Untertauchen problemlos möglich" sei. Für ungebildete Frauen werden mögliche Tätigkeitsfelder vorgeschlagen, unter anderem das einer Verkäuferin von Telefonwertkarten und das einer Kellnerin.

Kinderbetreuung "auch für Sexarbeiterinnen"
"In vielen dieser Geschäftsbereiche" würden "bevorzugt junge Frauen angestellt bzw. sind junge Frauen besonders erfolgreich, weil sie männliche Kundschaft anziehen", heißt es weiter.

Für Kinderbetreuung sei gesorgt, es sei üblich, seine Kinder in Tagesstätten oder bei Bekannten und Verwandten unterzubringen: "Anzumerken ist, dass auch Sexarbeiterinnen meist auf Kinderbetreuung durch Dritte angewiesen sind."

"Mutter nicht mit Vater zusammen"
In der Begründung werde ebenfalls ausgeführt, schreibt die "Presse", dass die Ausweisung des Babys "keinen Eingriff in den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention" darstelle (dieser Artikel garantiert das Recht auf Familien- und Privatleben, Anm.).

Das BAA begründet das damit, dass die Mutter des Kindes nicht mit dem Vater zusammenlebe, so "Die Presse". Die Mutter hat gegen das Urteil berufen, das Verfahren ist beim Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) anhängig.

Anwalt: "Gehörige Portion Zynismus"
Gegenüber der "Presse" sagt Thomas Neugschwendtner, der Rechtsanwalt, der Mutter und Kind vertritt: "Das entbehrt nicht einer gehörigen Portion Zynismus."

Für rechtlich relevant halte er den Umstand, dass es in der Begründung auch heiße, dass die Ausweisung des Babys "kein Eingriff in den Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention" darstelle, weil die Mutter nicht mit dem Vater zusammenlebe.

"Kein Einzelfall"
Ebenfalls gegenüber der "Presse" sagt Veronika Krainz, Koordinatorin des Projekts der Asylkoordination connecting people: "kein Einzelfall". Seit 2002 betreut sie laut der Zeitung die Kindesmutter, die als unbetreute Minderjährige nach Österreich gekommen sei.

Für diese Minderjährigen (in Wien derzeit 120) würden Österreicher Patenschaften übernehmen. Krainz fordert bei Verfahren, die länger als zwei Jahre dauern, ein Bleiberecht und nach drei Monaten den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Grüne: "Weiterer skandalöser Höhepunkt"
Die Grünen sehen in dem Falle einen "weiteren skandalösen Höhepunkt in der Abschiebepraxis des Innenministers".

"Angesichts dieses neuen Falles stellt sich die Frage, wie lange die SPÖ die von ihr mitbeschlossenen Gesetze noch beibehalten will, auch wenn sie noch so grauslich sind", erklärte Brigid Weinzinger, Menschenrechtssprecherin der Grünen, in einer Aussendung.

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