"Sachvoraussetzungen haben sich geändert"

Doch noch Hoffnung für Arigona und ihre Mutter, in Österreich zu bleiben?
Für Arigona Zogaj und ihre Mutter könnte sich vielleicht doch noch ein Aufenthaltsrecht unter einem humanitären Titel ergeben. Grund ist laut einem Bericht des ORF Oberösterreich jener Kriterienkatalog, den Innenminister Günther Platter und Landeshauptmann Josef Pühringer (beide ÖVP) ausgehandelt haben.

Basierend darauf habe man eine entsprechende "Anregung" über die Sicherheitsdirektion ans Innenministerium verschickt, präzisierte die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck.

"Neuer Kriterienkatalog"
"Die Sachvoraussetzungen haben sich geändert", begründete der Sicherheitsreferent und stellvertretende Bezirkshauptmann Martin Gschwandtner den Schritt. Der neue Katalog berücksichtige auch Kriterien wie Sprache und Integrationsgrad.

Zuvor habe es eine "klare Judikatur gegeben, die genau diese Dinge als nicht relevant eingestuft hat". Die "Anregung" sei bereits vor einer Woche verschickt worden. Konkret würde diese aber nur für Mutter und Tochter und nicht für die anderen Familienmitglieder gelten - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Debatte über "Erpressungs"-Aussage
Im Hintergrund des Falles Arigona ist eine neue Debatte rechtlicher Natur entbrannt. Platter hatte gesagt, dass sich der Staat von Arigona "nicht erpressen" lasse.

Rein rechtlich und nicht bloß im übertragenen Sinn gesprochen stelle die Selbstmorddrohung Arigona Zogajs "keine Erpressung" dar, sagte man am Donnerstag im Justizministerium auf Anfrage der APA.

Es gebe ja "keinen Bereicherungsvorsatz", es sei "nicht um Geld gegangen". Erpressung sei das "falsche Wort", aber auch "Nötigung trifft nicht zu", betonte ein Sprecher des Ressorts.

"Rechtsstaat nicht in die Knie zwingen"
Im ORF-Radio hatte Platter gesagt, es sei der falsche Weg zu versuchen, den Rechtsstaat durch Drohungsmaßnahmen "in die Knie" zu zwingen. Das sei ein Erpressungsversuch, dem er nicht nachgeben wolle.

Arigona Zogaj hatte sich zwei Wochen versteckt und war erst am Mittwoch in Oberösterreich wieder aufgetaucht, wo sie eine Art Kirchenasyl beim Pfarrer von Ungenach gefunden hat. Dort kann sie nach einem Gespräch mit Pühringer bleiben. Sie werde nicht abgeschoben, bis der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Entscheidung getroffen habe, meinte Platter.

Kaum sittenwidrig
Im Justizministerium wurde gegenüber der APA darauf verwiesen, dass es beim Vorgehen von Arigona, die per Videobotschaft mit Selbstmord gedroht hatte, weder um Erpressung noch um Nötigung laut Strafgesetzbuch gegangen sei.

Es sei außerdem "höchst zweifelhaft", ob das Vorgehen des Mädchens "sittenwidrig" gewesen sei, wenn sie mit Selbstmord drohe, weil sie sich vor der Abschiebung in das Kosovo fürchtet.

Grüne: "Üble Nachrede"
Die Grünen werfen Platter nun "üble Nachrede" gegen Zogaj vor. Der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser sagte am Donnerstag gegenüber der APA, das Mädchen habe keinen Straftatbestand betreffend Erpressung verwirklicht. "Es gibt einen anderen Straftatbestand, aber vom Minister, das ist üble Nachrede."

Wenn der Minister einem anderen eine strafbare Handlung vorwerfe, die der Betreffende nicht begangen habe, "macht er sich möglicherweise nach Paragraf 111 der üblen Nachrede strafbar". Allerdings müsste dann Arigona den Antrag gegen den Minister stellen, "darauf wird sie wahrscheinlich keinen großen Wert legen", so Steinhauser.

ÖVP: "Nie konkret auf Arigona bezogen"
Anders sieht das ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer. "Die Aussage des Innenministers hat sich nie konkret auf Arigona bezogen. Er hat nie gesagt, die Arigona hat ihn erpresst. Was er gemeint hat, ist die umgangssprachliche Erpressung, und das ist anders als der Tatbestand, der im Strafgesetzbuch verwendet wird", so Donnerbauer.

Tatsächlich sei es darum gegangen, dass verschiedene Organisationen Druck ausüben wollten: "Das war gemeint. Dem kann man sich nicht beugen."

SPÖ: Schwerer Fehler
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sagte, der Vorwurf der Erpressung sei ein "schwerer politischer Fehler" gewesen. Platter sei offensichtlich falsch beraten worden. In Kenntnis der Umstände hätte er das Wort Erpressung sicher nicht verwendet, sagte Jarolim gegenüber der APA.

FPÖ: "Im politischen Sinn gemeint"
FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer sagte gegenüber der APA ebenfalls, dass Platter "nicht im strafrechtlichen Sinn" den Ausdruck Erpressung gebraucht habe, "sondern im politischen Sinn. Und all jene, die sich im öffentlichen Diskurs dieser Verbalie bedient haben, haben das selbstverständlich auch im politischen Sinn gemeint."

Was den Vorwurf der Grünen, Platter könnte den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt haben, betrifft, sagte Fichtenbauer, er sehe das nicht so. "Platter hat offenbar eine unbestimmte Pauschaläußerung gemacht", als er gemeint habe, er lasse sich nicht erpressen. "Er hat das offenkundig nicht dem Mädchen zugeschrieben."

BZÖ "Nicht weiter Öl ins Feuer gießen"
BZÖ-Justizsprecherin Helene Partik-Pable will im Fall Arigona "nicht weiter Öl ins Feuer gießen". Die Aussage der Grünen, dass Platter mit seinem Vorwurf der Erpressung gegenüber der 15-jährigen Kosovarin wegen deren Selbstmorddrohung den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt habe, empfindet sie als "skandalös". Vielmehr müsse man jetzt zu einer Lösung kommen, die die Rechtsstaatlichkeit berücksichtige.

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