"Weiß nicht, wo sie ist"

Namhafte Rechtsexperten schließen sich der Kritik an Platter an.
Innenminister Günther Platter (ÖVP) will im Fall der untergetauchten Arigona Zogaj und ihrer Familie an der Abschiebung in das Kosovo festhalten, weil das Gesetz das vorschreibe. Das lässt der Asylanwalt der Familie, Helmut Blum, als Grund nicht gelten.

Platter könnte für das Mädchen, das sich am Freitag in einer dramatischen Videobotschaft an die Öffentlichkeit gewandt hatte, "auf Basis der bestehenden Gesetze relativ leicht eine Lösung herbeiführen", insistierte Blum am Freitagabend in der ZiB2.

Drängen auf "menschliche Lösung"
Platter könne "relativ rasch eine menschenrechtskonforme und menschliche Lösung" erreichen, indem er einen verbindlichen Abschiebungsstopp für Arigona und deren Mutter per Weisung an die Bezirkshauptmannschaften erlasse.

Platter wollte die Abschiebung bisher lediglich vorläufig aussetzen. Blum "erinnerte" Platter nun jedoch an die Möglichkeit, dass das Innenministerium jederzeit einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen für Tochter und Mutter erlassen könne.

Video als "Verzweiflungstat"
Das Mädchen hatte allerdings in seiner Videobotschaft wie schon in einem Brief zuvor betont, sie wolle sich solange verstecken, bis auch ihre beiden jüngeren Geschwister nach Österreich zurückkommen könnten. Die beiden Kinder sind in Österreich aufgewachsen.

Platter kommentierte die bisherigen Äußerungen des Mädchens damit, dass der Staat sich nicht erpressen lassen dürfe. Blum nannte das Video eine "zweischneidige Sache". Es sei jedoch kein Versuch einer Erpressung, sondern die "Verzweiflungstat eines jungen Menschen".

"Versucht, Kontakt aufzunehmen"
Das Mädchen habe sich nicht anders zu helfen gewusst, so Blum. Nicht Platter werde erpresst, sondern die 15-Jährige leide unter den Folgen des Gesetzesvollzugs. Die Frage, ob er Arigonas Aufenthaltsort kenne, verneinte der Anwalt darüber hinaus.

Blum hat nach eigener Aussage "versucht, mit ihr Kontakt aufzunehmen". Weder die Mutter noch die Nachbarn oder andere Personen, mit denen er in Kontakt sei, wüssten, wo sie sei. Er wolle ihr jedoch raten, ruhig zu bleiben und nichts zu überstürzen.

Verfassungsjurist gibt Anwalt recht
Alle Menschen, die ihr helfen wollen, würden intensiv an einer Lösung arbeiten, richtete Blum dem Mädchen aus. Und der Staat werde sich als Konsequenz aus dem Fall "überlegen müssen, dass die derzeitige Praxis des Vollzugs inhuman und menschenrechtswidrig ist".

Der Verfassungs- und Verwaltungsexperte Bernd-Christian Funk teilt Blums Ansichten: Eine gründliche Revision des Fremdenrechts sei nötig, so Funk. Eine andere Vollzugspraxis sei zudem in Erwägung zu ziehen - und diese sei auch mit dem gegenwärtigen Gesetz möglich.

Einhellige Kritik der Rechtsexperten
Das Video des Mädchens ist auch aus Funks Sicht "keine Erpressung". Sie versuche "niemandem etwas auf- oder abzunötigen", sondern wolle damit nur sagen, dass sie verzweifelt sei. Kritik an der geltenden Gesetzeslage und Platter hatten zuvor bereits mehrere namhafte Rechtsexperten des Landes geübt - mehr dazu in oe1.ORF.at.

SPÖ und Grüne auf einer Linie
Die Vize-Chefin der Grünen, Eva Glawischnig, nannte das Video in der ZiB2 den "verzweifelten Hilfeschrei eines Mädchens, das bis vor zwei Wochen noch ganz normal in die Schule gegangen ist und Freunde und eine Familie gehabt hat" und nun ohne Familie und allein sei.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sagte, das Fremdengesetz sei "verbesserungsfähig". Zudem sehe es "Spielräume vor", betonte auch er. Die derzeitige Vollzugspraxis sei ein "einem Rechtsstaat nicht entsprechendes Verhalten", ein generelles Bleiberecht für derartige Fälle nach drei Jahren ein "richtiger Ansatz".

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