Zu hell, zu laut, zu langweilig?

Vom Gefängnis ging's zuerst zum Anwalt, dann nach Hause.
Millionenerbin Paris Hilton ist überraschend wieder auf freiem Fuß. Die 26-Jährige wurde laut Polizeiangaben am Donnerstag um 2.09 Uhr (Ortszeit) aus dem Frauengefängnis von Lynwood im US-Bundesstaat Kalifornien entlassen.

Als Anlass für die Enthaftung gab die Gefängnisleitung "gesundheitliche Gründe" an. Hilton war wegen verschiedener Verkehrsdelikte zu 45 Tagen Haft verurteilt worden und sollte mindestens 23 Tage absitzen. Sie war in der Nacht zum Montag ins Gefängnis gekommen.

Elektronische Fußfessel
Die Strafe wurde in 40-tägigen Hausarrest umgewandelt. Während dieser Zeit muss das Glamour-Girl eine elektronische Fußfessel zur Kontrolle tragen - mehr dazu in oe3.ORF.at. Vom Gefängnis soll Hilton direkt zu ihrem Anwalt und dann nach Hause gefahren sein.

Das zuständige Sheriff-Department von Los Angeles verteidigte auf einer eigens einberufenen Pressekonferenz die "Neuzuweisung" für Hilton - Details gab man jedoch unter Hinweis auf die Pflicht zur Wahrung von Hiltons Intimsphäre nicht bekannt.

Manöver mit Psychiater?
"Nach umfassenden Beratungen mit medizinischem Personal wurde beschlossen, dass die Neuzuweisung am Platz ist", hieß es seitens des Sheriff-Departments trocken. Es scheint jedoch, als habe Hilton auf ihre Haftuntauglichkeit zielstrebig hingearbeitet.

Am zweiten Tag ihrer Haft war sie zwei Stunden lang mit ihrem Psychiater Charles Sophy zusammen. Der schwieg danach über Hiltons Zustand. Schon mindestens ein Mal half er ihr jedoch mit einem psychiatrischen Gutachten aus der Patsche.

Erfahrung mit Gutachten
Mitte Mai hatte Sophy seine Patientin als "emotional am Boden und traumatisiert" beschrieben und damit im Zusammenspiel mit Hiltons Anwälten bewirkt, dass ein Zivilprozess gegen sie um drei Monate auf Mitte August verschoben wurde.

Hilton liegt mit der Diamantenerbin Zeta Graff im Clinch. Graff hatte das Partygirl im Jahr 2005 wegen Verbreitung "bösartiger Lügen" auf zehn Millionen Dollar Schadenersatz geklagt. Auch bei ihrer dreitägigen Haft nutzte sie die Rechtslage für ihre Zwecke.

Aus drei Tagen werden fünf
Hilton kam nur deshalb mit nur 40 Tagen Hausarrest davon, weil ihr trotz nur dreitägiger Haft fünf Tage "Kerker" angerechnet wurden: Sie betrat das Gefängnis, noch bevor dort der "offizielle" Montag begonnen hatte, und verließ es erst am Donnerstag.

Schon zuvor hatten Hiltons Anwälte Sonderkonditionen für ihre Mandantin herausgeschunden. Entgegen den ursprünglichen Plänen wurde sie so etwa nicht im Haupttrakt des Gefängnisses mit "normalen" Delinquentinnen untergebracht.

Über sich nachdenken? - Langweilig
Über ihren Anwalt bedankte sich Hilton nach ihrer Entlassung bei der Gefängnisleitung und der Polizei. Sie sei hinter Gittern sehr fair und professionell behandelt worden, sagte sie. "Ich habe sehr viel bei dieser harten Probe gelernt und hoffe, dass andere aus meinen Fehlern lernen", zitierte der Internetdienst TMZ.com aus Hiltons Mitteilung.

So wird jedenfalls nichts aus Hiltons ursprüngliches Gelöbnis, in der Haft über sich nachzudenken. Wie Hiltons Tante Kyle Richards gegenüber dem Internet-Dienst E!Online erklärte, standen die Chancen dafür allerdings ohnehin schlecht. Demnach war es ihrer Nichte im Gefängnis nachts zu laut und zu hell und außerdem zu langweilig.

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