"Schwierig zu erfüllen"

Politik soll sich nicht hinter Beschlüssen von Gerichten verstecken, so die Gewerkschaft.
Die Gewerkschaft der deutschen Polizei (GdP) hat die Vorgaben der USA zum Schutz von Präsident George W. Bush und weiterer G-8-Gipfelteilnehmer in Heiligendamm kritisiert. "Das US-Maß an Sicherheitsanforderungen ist schwierig zu erfüllen", sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg den "Stuttgarter Nachrichten" vom Samstag.

"Wir sind also nicht frei in unseren Handlungsweisen, das ist sicher wahr." Er bedauere es auch grundsätzlich sehr, "dass hier Fronten entstehen, dass die deutsche Öffentlichkeit den Eindruck gewinnt, Polizisten und Demonstranten seien Gegner", sagte Freiberg.

Auch Minister uneinig
Ähnliche Kritik hatte vor einigen Tagen der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) geäußert. Diese Sicherheitsmaßnahmen seien "so hoch, dass sie für europäische und deutsche Verhältnisse eigentlich nicht hinnehmbar sind".

Bei einem Treffen der deutschen Innenminister von Bund und Ländern musste er dafür aber Kritik einstecken. Der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte, es müsse gewährleistet sein, "dass alle unsere Gäste sicher sind". Ähnlich argumentierte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU): Der reibungslose Verlauf des Gipfels müsse "unter allen Umständen" sichergestellt werden.

"Nicht nur Gerichte entscheiden lassen"
Der Gewerkschaftsvorsitzende forderte zudem die Politik auf, "sich nicht hinter Gerichtsbeschlüssen zur Einschränkung des Demonstrationsrecht zu verstecken". Statt die Polizei die Folgen "ausbaden" zu lassen, müsse die Politik diese Maßnahmen erklären und die Bürger überzeugen.

Zu den Auflagen für Protestkundgebungen gegen den G-8-Gipfel in Mecklenburg-Vorpommern sagte Freiberg: "Es ist mir Herzensangelegenheit, dass Menschen demonstrieren dürfen, dass der Protest deutlich sichtbar ist - das ist wichtig für unsere Demokratie." Wenn aber die Einsatzführung am Ort demonstrationsfreie Zonen vorschlage, dann, "weil sie anders die Sicherheit nicht gewährleisten kann".

Demonstranten verbannt
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte Globalisierungsgegner aus dem weiteren Umfeld des G-8-Tagungsorts Heiligendamm verbannt. Die Richter hoben am Donnerstagabend eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin auf, das ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun deutlich eingeschränkt hatte.

Geklagt hatten Organisatoren eines Sternmarsches, die ihren Protest möglichst nah an die Anfang Juni in Heiligendamm tagenden Staats- und Regierungschefs herantragen wollten. Nachdem die Schweriner Richter das genehmigt hatten, legte die Polizei dagegen Protest ein und bekam in diesem Fall nun Recht.

Verfassungsgericht wird angerufen
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts, "jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit", erklärten die Richter. Sie gestatteten aber die Durchführung des Sternmarsches auf einer Bundesstraße außerhalb der Verbotszone.

Die Globalisierungskritiker werden gegen das weit reichende Demonstrationsverbot nun beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen.

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