Neues Gesetz gegen Vandalismus

Bei einem Verstoß drohen bis zu 50.000 Euro Strafe.
Mit strengen gesetzlichen Vorkehrungen wollen die chinesischen Behörden die jahrtausendealte Große Mauer künftig vor Beschädigungen schützen.

Die Pekinger Regierung veröffentlichte Ende Oktober auf ihrer Website die landesweit gültigen Bestimmungen, die empfindliche Geldstrafen etwa für das unerlaubte Verrichten der Notdurft oder das Errichten von Anbauten an dem als Nationaldenkmal verehrten Bauwerk vorsehen.

Keine Partys mehr
Untersagt wird demzufolge auch das Ausgraben von Steinen, das Pflanzen von Bäumen und das Einritzen von Namen. Auch die in jüngster Zeit populär gewordenen nächtlichen Partys an weniger gut zugänglichen Bereichen der Mauer sollen ab 1. Dezember verboten sein.

Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen Geldstrafen zwischen umgerechnet 996 und 50.000 Euro.

Hauptanlaufpunkt für Touristen
Die Große Mauer ist besonders in Badaling, dem nahe Peking gelegenen Hauptanlaufpunkt für Touristen, fast durchgängig mit eingeritzten Namen und Graffitis bedeckt. In den abgelegeneren Regionen haben Bauern teilweise eiserne Stiegen ins Mauerwerk geschlagen, um Touristen die Begehung zu erleichtern.

Von dem ehemals 6.300 Kilometer langen Schutzwall gegen die Völker aus dem Norden sind heute noch 2.500 Kilometer erhalten, die teilweise stark vom Verfall bedroht sind. Erstmals wurde die Mauer in der Qin-Dynastie (221 bis 206 v. Chr.) errichtet, in der Ming-Dynastie (1368 bis 1644 n. Chr.) wurde sie wieder aufgebaut.

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