Urteil noch nicht rechtskräftig

In erster Instanz bekommt Gaugg 352.500 Euro zuerkannt.
Reinhart Gaugg hat den Prozess gegen seine ehemalige Partei, die FPÖ, in erster Instanz gewonnen. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat dem Kärntner nun Recht gegeben und ihm 352.500 Euro zugesprochen. Die FPÖ kündigte umgehend Berufung an.

Gaugg war im Sommer 2002 betrunken in eine Alko-Kontrolle getappt und als Nationalratsabgeordneter und stellvertretender Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt zurückgetreten.

Geld für Rücktritt geboten
Für seinen Rücktritt hatte die FPÖ laut Gaugg ihrem Mandatar eine monatliche Rente von 10.000 Euro angeboten, diese Vereinbarung aber später bestritten und die Zahlungen eingestellt.

Gaugg ging daher vor Gericht und erhielt nun in erster Instanz recht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Wie das Landesgericht für Zivilrechtssachen der APA am Montag mitteilte, sollte das am 20. Juli gefällte Urteil noch im Lauf des Tages an die beteiligten Streitparteien zugestellt werden.

Keinen Job vermittelt
Das Gericht folgte den Angaben Gauggs. Demnach hat ihm die FPÖ am 4. August 2002 folgende Vereinbarung angeboten: Gaugg tritt sowohl als Abgeordneter als auch als PVA-Vize zurück. Im Gegenzug erhält er von der FPÖ einen Bruttobetrag von 10.000 Euro monatlich bis zum 60. Lebensjahr.

Außerdem sollte ihm die Partei bei der Jobsuche behilflich sein. Das Einkommen aus einer solcherart vermittelten Anstellung wäre von den 10.000 Euro abgezogen worden. Tatsächlich konnte die Partei Gaugg aber keinen Job vermitteln.

Riess: Nur Job in Aussicht gestellt
Der Einwand Riess-Passers, die im Prozess als so genannte "Nebenintervenientin" gegen Gaugg auftrat, "konnte nicht erwiesen werden", heißt es in einer Mitteilung des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen an die APA.

Die damalige Parteichefin hatte argumentiert, sie habe lediglich die Zusage abgegeben, Gaugg eine Anstellung im privatwirtschaftlichen Bereich zu verschaffen. Sollte dies nicht gelingen, sei ihm ein Job als FPÖ-Sozialexperte in Aussicht gestellt worden - im Gegenwert seines Bezuges als Nationalratsabgeordneter (rund 7.500 Euro).

"Nicht sittenwidrig"
Auch dem Einwand der FPÖ, die Vereinbarung habe nur bis zum Ende der damaligen Legislaturperiode gegolten (nach dem Platzen der Regierung im September erfolgte die vorgezogene Neuwahl bereits im November 2002) und sei außerdem "sittenwidrig" gewesen, folgte das Gericht nicht.

Vielmehr sei die FPÖ (nach der verweigerten Alko-Kontrolle ihres damals bereits umstrittenen Funktionärs, Anm.) an einem sofortigen Rückzug Gauggs aus allen politischen Funktionen interessiert gewesen.

FPÖ geht in Berufung
Der Rechtsanwalt der FPÖ, Johannes Hübner, erklärte, natürlich werde er berufen. "Das dauert ungefähr sechs bis neun Monate. Die Berufungsfrist endet ja erst Mitte September".

Und wenn es in die dritte Instanz gehen sollte? - Hübner: "Dann dauert das nochmals ein Jahr. So ein Verfahren gibt es sicher nicht unter drei Jahren."

Mit Gehalt nicht zufrieden
Der Fall hatte im Sommer 2002 für große Aufregung gesorgt, da Gaugg im Zuge der Reform im Hauptverband zu seinem Posten gekommen war. Die schwarz-blaue Regierung hatte die umstrittene Umgestaltung und personelle Neubesetzung gegen den heftigen Widerstand von Opposition und Arbeitnehmervertretern durchgeboxt.

Der ehemalige GPA-Chef Hans Sallmutter war damals aus dem Hauptverband entfernt worden. Kritiker der Reform sprachen von einer reinen Umfärbungsaktion. Umso peinlicher war es für die damalige FPÖ, als die Gehaltsforderungen Gauggs an die Öffentlichkeit drangen.

Haider: "Geht mich nichts an"
Spannend ist die Entscheidung auch, weil sich mittlerweile ja die Mannschaft rund um den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider als BZÖ von der FPÖ abgespalten hat.

"Urteile, die mich nichts angehen, kommentiere ich nicht", lautete die lapidare Reaktion Haiders. Auch BZÖ-Chef Peter Westenthaler geht die Causa nach eigenen Angaben nichts an. "Das ist eine Geschichte, die eine andere Firma anbelangt." Riess-Passer wiederum hält das Urteil für "absolut unverständlich".

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