Deutschlands Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat Anfang April einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem so genannte Scheinvaterschaften künftig besser verhindert werden sollen.
Unter anderem soll etwa Ausländerbehörden ein Anfechtungsrecht zur gezielten Bekämpfung des Missbrauchs bei der Anerkennung von Vaterschaften gegeben werden.
Geld für "Vaterschaft"
Die Scheinvaterschaft wird besonders häufig festgestellt, wenn es um Vorteile etwa bei drohender Abschiebung oder beim Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit geht.
So wurden wiederholt Fälle von ausländischen allein erziehenden Frauen bekannt, die mit kleinen Kindern in Deutschland leben und die nach Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung eigentlich ausreisen müssten. Um das zu verhindern, sei von deutschen Staatsbürgern - mit zum Teil erheblichen Beträgen - die "Vaterschaft" erkauft worden.
Aufenthaltserlaubnis dank deutschen Kindes
Nach Erkenntnissen der Länderinnenminister bekamen zwischen April 2003 und März 2004 insgesamt rund 2.300 unverheiratete ausländische Mütter eines deutschen Kindes eine Aufenthaltserlaubnis. Rund 1.700 davon wären eigentlich ausreisepflichtig gewesen.
Bei einem Teil davon könne nach Angaben des Justizministeriums Scheinvaterschaft eine Rolle gespielt haben. Dagegen sollen nun die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft durch Private um ein Anfechtungsrecht für öffentliche Stellen - etwa die Ausländerbehörden - ergänzt werden.
CDU/CSU: Missbrauch durch "Imbissväter"
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte das geplante Gesetz. Ihre Rechtspolitiker verwiesen auf den Missbrauch mit so genannten Imbissvätern, die ebenfalls nun auch leichter ermittelt werden können.
Dabei handelt es sich um deutsche Männer, die ihre Vaterschaft "verkaufen". Ihr "Lohn" wird von den Fachpolitikern auf 5.000 Euro pro "Scheinvaterschaft" beziffert.
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