"Nicht mehr förderwürdig"

FPÖ sieht politische Willkür bei ÖVP und will nun klagen.

  Die Regierung hat der FPÖ am Donnerstag 1,44 Millionen Euro an Fördergeldern gestrichen. Im Ministerrat erfolgte ein Beschluss, laut dem die Freiheitliche Akademie, die Bildungswerkstatt der Blauen, nach der Abspaltung des BZÖ nicht mehr förderwürdig ist.

Die FPÖ zeigte sich empört und warf der ÖVP vor, im "Machtrausch" und "willkürlich" vorzugehen. Die Blauen wollen nun die Gerichte einschalten.

"Mindestens fünf Abgeordnete"

Zum Hintergrund: Laut Gesetz bekommen politische Parteien, die mit "mindestens fünf Abgeordneten im Nationalrat" vertreten sind, Fördergelder für ihre Parteiakademien - und zwar für "politische Bildungsarbeit und Publizistik".

Über die Förderwürdigkeit entscheidet zunächst der Verfassungsdienst im Kanzleramt, der Beschluss wird dann von der Regierung gefasst.

FPÖ verweist auf Mandatsstand 2002

Von Regierungsseite wird nun argumentiert, dass die FPÖ nach den Parteiaustritten der Abgeordneten Helene Partik-Pable, Detlev Neudeck und Maximilian Hofmann nicht mehr über fünf Abgeordnete verfügt.

Und hier beginnt auch schon der Rechtsstreit: Die FPÖ ist nämlich der Ansicht, dass nicht der aktuelle Mandatsstand entscheidend ist, sondern das letzte Nationalratsergebnis. Nach der Wahl 2002 hatte die FPÖ noch 18 Abgeordnete.

Stadler will vor VfGH

Der Leiter der FPÖ-Akademie, Volksanwalt Ewald Stadler, und FPÖ-Parteichef Heinz-Christian Strache haben folglich auch bereits den Gang zu den Gerichten angekündigt. Zunächst soll bei einem ordentlichen Gericht geklagt werden, in weiterer Folge beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Gesetz verfassungswidrig

Gestützt wird die FPÖ-Argumentation durch ein Gutachten des Innsbrucker Universitätsprofessors Norbert Wimmer, laut dem das Publizistikförderungsgesetz, in dem die Akademieförderung geregelt ist, verfassungswidrig sei.

Sickinger: Gute Aussichten auf Erfolg

Auch der Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger hatte in der Vergangenheit einer diesbezüglichen Klage "gute Aussichten auf Erfolg" eingeräumt. Er vertritt ebenfalls die Meinung, dass sich die Förderung nach dem letzten Wahlergebnis richten müsste.

Bis zu einer diesbezüglichen Klärung wird freilich einige Zeit vergehen.

Kickl: "Strafaktion" der ÖVP

Deshalb glaubt die FPÖ auch eher an eine "Strafaktion" der ÖVP, wie es Generalsekretär Herbert Kickl formulierte.

"Dollfuß lässt grüßen", meinte Parteichef Strache. Und Stadler zeigte sich insofern nicht überrascht, als er "die Agitation der ÖVP in Akkordanz mit der politischen Leiche BZÖ kenne".

Im Pressefoyer nach dem Ministerrat war von der Streichung der Gelder übrigens noch keine Rede. Diese wurde am Nachmittag von der Sprecherin von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), Heidi Glück, bekannt gegeben.

Was die anderen Parteien bekommen

Bestätigt wurden übrigens die Förderungen für die anderen Parteien: Die ÖVP bekommt für ihre Politische Akademie 3,627 Mio. Euro, die SPÖ für das Renner-Institut 3,27 Mio. Euro und die Grünen für ihre Bildungswerkstatt 1,44 Mio. Euro. Das BZÖ bekommt keine entsprechenden Mittel und unterhält keine Parteiakademie.

SPÖ: Selbstverständlichkeit

Unterstützung für die Vorgangsweise kam von der SPÖ. Der Förderungsstopp sei eine Selbstverständlichkeit, da die FPÖ die gesetzlichen Regelungen für die Akademieförderung nicht erfülle, wie SPÖ-Klubchef Josef Cap meinte.

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