In der Österreichischen Galerie Belvedere steht eine Reihe von Veränderungen an: Nicht nur, dass die restituierten Klimt-Bilder jetzt abtransportiert wurden, auch die Entscheidung über die neue Leitung des Hauses ist fällig.
Die für Bundesmuseen zuständige Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) will am Freitag über die Nachfolge von Gerbert Frodl als Direktor der Österreichischen Galerie Belvedere entscheiden.
Entscheidung nach Ministertreffen
Wie die Ministerin betonte, werde sie sich die Stellungnahme des Kuratoriums des Museums am Freitag nach dem Ende es informellen Treffens der EU-Bildungsminister ansehen und voraussichtlich noch am selben Tag ihre Entscheidung bekannt geben. Das Kuratorium berät am Mittwoch über die Vorschläge der Jury.
Husslein gilt als Favoritin
Als Favoritin für die Nachfolge gilt die ehemalige Chefin des Salzburger Rupertinums und des Museums der Moderne auf dem Mönchsberg, Agnes Husslein. Auch der Leiter des steirischen Landesmuseums Joanneum, Peter Pakesch, war Anfang März zu einem zweiten Hearing geladen worden. Insgesamt hatten sich 13 Personen für den Posten beworben.
Die Opposition kritisierte damals, hinter den Kulissen sei die Wahl schon längst gelaufen: Die Regierungsparteien BZÖ und ÖVP wollten die schillernde Salzburger Kunst- und Society-Lady Husslein zur Nachfolgerin von Frodl machen, der mit Ende 2006 in Pension geht.
Studium oder "vergleichbare Kenntnisse"
Hintergrund der Kritik waren Ungereimtheiten in der Ausschreibung des Postens, über die der "Standard" berichtete. Entgegen der Museumsordnung des Hauses wurde darin kein abgeschlossenes Kunstgeschichtestudium, sondern nur der Nachweis "vergleichbarer Kenntnisse" gefordert.
Anders gesagt: Bekomme Pakesch, der kein abgeschlossenes Studium aufweisen kann, den Posten, könnte das Verfahren deshalb angefochten werden, spekulierte der "Standard" - nicht so jedoch im Falle der Kunstgeschichtlerin Husslein.
Ministerium: "EU-konform"
"Wäre als Voraussetzung in der Ausschreibung ein Abschluss des Kunstgeschichtestudiums an einer österreichischen Universität verlangt worden, so wäre dies nicht EU-konform gewesen", hieß es dazu aus dem zuständigen Bildungsministerium.
Die Ausschreibungsformulierung sei durch ein Rechtsgutachten des Universitätsprofessors Theo Öhlinger abgesichert.
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