Zwischen Testament und Restitutionsgesetz

Maria Altmann, die Nichte von Adele und Ferdinand Bloch-Bauer, klagte die Republik Österreich.

  Im nun entschiedenen Rechtsstreit zwischen Maria Altmann und der Republik Österreich geht es um sechs Bilder von Gustav Klimt, die sich im Besitz von Altmanns Onkel, dem jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, befanden und während der NS-Zeit in die Österreichische Galerie Belvedere gelangten.

Fünf Bilder in Testament erwähnt

"Adele Bloch-Bauer II" / ©Bild: APA

Fünf der Bilder - "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)" und "Häuser in Unterach am Attersee" - wurden im Testament von Adele Bloch-Bauer erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken.

Bei dem anders gelagerten Fall des Bildnis "Amalie Zuckerkandl", das auch von der Familie Müller-Hoffmann beansprucht wird, ist erst mit einer späteren Entscheidung zu rechnen.

Von NS-"Verwalter" an Belvedere verkauft

"Häuser in Unterach am Attersee" / ©Bild: APA

Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft.

Ferdinand Bloch-Bauer hatte in seinem Testament aber seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt.

Gutachten: Verbindliche Bitte

Die Bitte Adele Bloch-Bauers an ihren Ehemann, die Klimt-Bilder nach dessen Tod der Galerie zu übergeben, wurde in einem Gutachten der Finanzprokuratur als verbindlich gewertet.

Daher habe die Galerie mit der tatsächlichen Übergabe der Bilder bzw. deren Ankauf vom Nazi-Verwalter Erich Führer Eigentum erlangt - obwohl Ferdinand Bloch-Bauer zu diesem Zeitpunkt noch lebte.

Beirat gegen Rückgabe

"Der Apfelbaum" / ©Bild: APA

Auf Grund dieses Gutachtens des Vizepräsidenten der Finanzprokuratur, Manfred Kremser, sprach sich der Kunstrückgabebeirat 1999 in einer Empfehlung gegen eine Rückgabe aus. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) empfahl den Erben daraufhin, den Klagsweg zu beschreiten.

Ein Rechtsgutachten von Rudolf Welser, Zivilrechtsprofessor an der Universität Wien, und seines Assistenten Christian Rabl kam jedoch zu einem anderen Schluss als die Finanzprokuratur und sah keinen Eigentumserwerb während der Nazi-Zeit durch die Republik Österreich.

Altmann musste fliehen

Die heute 89-jährige Bloch-Bauer-Nichte Maria Altmann musste nach dem Einmarsch der Nazis in Österreich fliehen. Über die Niederlande gelangte sie in die USA, wo sie heute als US-Staatsbürgerin in Los Angeles lebt.

Ihr Anwalt E. Randol Schoenberg brachte im Jahr 2000 in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich ein, nachdem Altmann eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts aus Kostengründen nicht weiterverfolgt hatte.

Schiedsgericht eingesetzt

Nachdem das US-Höchstgericht in Washington im Juni 2004 nach zweimaliger Berufung durch die Republik Österreich in letzter Instanz die Zuständigkeit der US-Gerichte im Rechtsstreit anerkannt hatte, einigte man sich auf die Einsetzung eines Schiedsgerichts unter dem Vorsitz des Zivilrechtsprofessors Peter Rummel.

Ihm zur Seite stehen der von der Republik berufene Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Walter Rechberger, und der von Altmann nominierte Anwalt Andreas Nödl.

Von beiden Seiten wurde die Verbindlichkeit der Entscheidung akzeptiert. Das zunächst vereinbarte Entscheid-Datum 1. November 2005 hielt jedoch nicht.

Zwei rechtliche, aber auch moralische Auffassungen treffen in dem Fall der fünf Klimt-Bilder aus der Österreichischen Galerie Belvedere aufeinander - mehr dazu in oe1.ORF.at

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