Schiedsspruch gefällt

Ein Schiedsgericht beendet das jahrelange Tauziehen um Klimt-Bilder aus der Österreichischen Galerie Belvedere.

  Der jahrelange Rechtsstreit um die Klimt-Bilder "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Der Apfelbaum", "Buchenwald" und "Häuser in Unterach am Attersee" ist entschieden.

"Adele Bloch-Bauer I" / ©Bild: APA

"Die Voraussetzungen des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen (...) für eine unentgeltliche Rückgabe der in Pkt. 1 genannten fünf Bilder (...) an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer sind erfüllt", heißt es laut der Nachrichtenagentur APA in dem Schiedsspruch zum Rechtsstreit zwischen der Bloch-Bauer-Erbin Maria Altmann und der Republik Österreich.

Letztes Wort bei Gehrer

Damit ist der Weg frei für eine Rückgabe der Bilder an die Erben. Offiziell verkünden wird das dreiköpfige Schiedsgericht seinen Spruch am Dienstag.

Die Entscheidung selbst liegt bei Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP). Sie will erst am Dienstag dazu Stellung nehmen. Die Streitparteien hatten im Vorfeld das Wort des Schiedsgerichts als verbindlich angenommen.

Anwalt zufrieden

"Buchenwald" / ©Bild: APA

Der Anwalt von Maria Altmann, Randol Schoenberg, sagte in einer ersten Reaktion: "Die Entscheidung des Schiedsgerichtes stimmt mit allen unseren Hoffnungen und Erwartungen überein. Sie wird Frau Altmann und die anderen Erben extrem glücklich machen."

Mit weiteren Einzelheiten wollte Schoenberg bis nach der Pressekonferenz am Dienstag warten: "Wir wollen dem Schiedsgericht die Möglichkeit geben, seine Entscheidung zu erläutern."

"Unendlich glücklich"

Altmann selbst meinte, sie sei "unendlich glücklich". Sie habe gehofft, dass es kürzer und friedlicher gelöst werden könne, "aber Hauptsache ist, dass es gelöst worden ist".

Über einen möglichen Kauf der Bilder durch die Republik Österreich weiß Altmann noch nichts. Sie halte eine Einigung jedoch für "durchaus möglich. Ich werde mit Vergnügen bereit sein, über alle Angebote nachzudenken."

Dass der Rechtstreit so lange dauerte, "tut mir furchtbar Leid", so Altmann. "Ich war vor sieben Jahren in Österreich und habe einen sehr netten Brief geschrieben, wo ich vorgeschlagen und erläutert habe, was ich alles tun würde, damit das Goldporträt Österreich nicht verlässt. Doch es wurde mir nicht geantwortet."

Streit um sechs Bilder

In dem Verfahren geht es um sechs Bilder von Gustav Klimt, die sich im Besitz von Altmanns Onkel, dem jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, befanden und während der NS-Zeit in die Österreichische Galerie Belvedere gelangten.

"Amalie Zuckerkandl" / ©Bild: APA

Fünf davon (alle außer "Amalie Zuckerkandl") wurden im Testament von Ferdinands Gattin Adele Bloch-Bauer (1881-1925) erwähnt, in dem sie ihren Mann bat, nach dessen eigenem Tod die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie zu schenken.

In der NS-Zeit an Belvedere verkauft

Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten. Die Bilder wurden noch zu seinen Lebzeiten von einem von den Nazis eingesetzten "kommissarischen Verwalter" an das Museum übergeben bzw. verkauft. In seinem Testament setzte Ferdinand aber seinen Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben ein.

Einigung über Schiedsverfahren

Nach sechsjährigem Tauziehen vor dem Kunstrückgabebeirat, österreichischen und US-amerikanischen Gerichten hatten sich die Klägerin Altmann und die Republik im Mai 2005 darauf geeinigt, sich einem verbindlichen Schiedsverfahren in Österreich zu unterwerfen.

Als Vorsitzender des Schiedsgerichts fungiert der an der Universität Linz lehrende Zivilrechtsprofessor Peter Rummel. Ihm zur Seite stehen der von der Republik berufene Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Walter Rechberger, und der von Altmann nominierte Anwalt Andreas Nödl.

Heftige Diskussionen

Der Rechtsstreit hat sowohl in der juristischen Fachwelt als auch in der Öffentlichkeit für heftige Diskussionen gesorgt.

Einerseits geht es mit Gustav Klimt um einen der bekanntesten österreichischen Maler, andererseits sorgte die Diskussion um die hochbetagte Klägerin, die auf Grund der hohen Gerichtskosten in Österreich mit ihrer Klage in die USA auswich und dort wegen des von der Republik angestrengten Tauziehens um die Zuständigkeit jahrelang auf eine inhaltliche Prüfung ihrer Ansprüche warten musste, für Aufsehen.

TV-Hinweis

Am Sonntag dokumentiert der Film "Der Fall Klimt - Der Streit um die Bilder der Adele Bloch-Bauer" um 23.05 Uhr in ORF2 den soeben entschiedenen Restitutionsfall. Im Anschluss wird um 23.55 Uhr die Dokumentation "Gustav Klimt - Landschaften" gesendet - mehr dazu in tv.ORF.at.

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